Darf man Reiki-Behandlungen ohne Heilpraktikerausbildung anbieten?
Hallo zusammen,
ist es in Deutschland erlaubt Reiki-Behandlungen für Geld anzubieten, ohne dass man eine Ausbildung zum Heilpraktiker absolviert hat? Wie ist hier in Deutschland die Rechtslage?
Danke für eure Hilfe!
5 Antworten
Zumindest wird es so praktiziert. Um die Ecke praktiziert die Betreiberin eines Sonnenstudios Reiki - ihre "Ausbildung" besteht lediglich aus Wochenend-Kursen an einer HP-Schule, HP ist sie aber nicht. Dasselbe in einem Kosmetikstudio - auch diese Dame ist kein HP, bietet aber neben Fußpflege auch Entspannungsmassagen, Klangschalen und eben Reiki an. Einzelne Kurse bei derselben HP-Schule, die sich auf wenige Tage beschränken, stellen die ganze "Ausbildung" dar. Und beide Damen lassen sich ihre Arbeit auch bezahlen.
Lieber Autoschieber,
natürlich darfst Du Reiki anbieten. Du darfst nur keine Diagnosen und keine Heilversprechen stellen bzw. geben. Wenn Du es gewerbemäßig machst, musst du ein Gewerbe anmelden. Wie oft man hier in Deutschland doch die Worte "dürfen" und "müssen" hört und liest......
Und was Besserwisser65 da schreibt ist völliger Schwachsinn !
Ich verstehe nicht, dass hier in Deitschland alles so kompliziert gemacht wird. In den USA oder GB geht man mit solchen Themen viel lockerer um. Reiki ist ja keine eingetragene Marke, sondern "Energieübertragung", wie es z.B. auch eine Mutter bei Ihrem Baby macht, wenn es Bauchschmerzen hat. Na ja, vielleicht braucht sie zukünftig dafür auch einen "kleinen HP"...
Prost Mahlzeit !
groß Geld verdienen ist wohl nicht möglich...
http://www.heilpraktikergesetz.de/reiki-recht.html
Wer Reiki-Behandlungen in Deutschland in öffentlichem Rahmen - also in gewerblicher Tätigkeit - anbietet, muss, laut Heilpraktikergesetz, Arzt oder Heilpraktiker sein. Derzeit führt der Dachverband Geistiges Heilen (DGH) einen Musterprozess zur Durchsetzung einer Art »kleinen Heilpraktikerscheins« speziell für Geistige Heiler und Reiki-Praktizierende (nicht zu verwechseln mit dem bereits bestehenden »kleinen Heilpraktikerschein« für Psychotherapeuten). Die von dem Unternehmen Medicus Consult vertretene Auffassung, dass ein solcher Musterprozess nicht nötig ist, da die »Einschränkung Geistiges Heilen in der Heilpraktiker-Zulassung schon seit Jahren geltendes Recht ist« (Medcon-Newslettervom 2.1.03), ist eine Rechtsauffassung, die wir nicht teilen. Medicus Consult konnte uns auf Rückfrage kein Gesundheitsamt oder Gericht nennen, das diese Rechtsauffassung anerkannt hat. Eine weitere Möglichkeit für Menschen, die Reiki-Behandlungen in gewerblicher Tätigkeit anbieten möchten, ist der Ansatz, den die Deutsche Gesellschaft für Alternative Medizin (DGAM) verfolgt. Dazu gehört u. a., Reiki nicht mehr nur Reiki sondern »Gesundheitspraktisches Reiki« oder ähnlich zu nennen, mit allen Begleiterscheinungen, die dies mit sich bringt (so ist Reiki für »Gesundheitspraktiker« keine Heilmethode).
Noch ein Hinweis: Diese Ausführungen beziehen sich ausschließlich auf das Anbieten von Reiki-Behandlungen in gewerblichem Rahmen.
Wer Reiki-Seminare in Deutschland anbietet oder im privaten, familiären Kreis Reiki-Behandlungen gibt, muss, wie uns Dr. Bernhard Firgau, Rechtsabteilung des DGH, versicherte, selbstverständlich kein Heilpraktiker oder Arzt sein.
Hinzuzufügen sei noch, dass die genannte Organisation "Medicus Consult", auch als "med-con" bekannt, die bauernfängerische Firma eines gewissen Wolfgang Lammery war, der anschleßend als der gesuchte Betrüger Werner Korotin entlarvt wurde. Korotin zockte mit seiner Firma vor allem Heilpraktiker-Anwärter ab, und verbreitete amtlich klingende aber falsche Behauptungen über die angeblichen Kompetenzen von Heilpraktikern und "Gesundheitspraktikern", wobei er letztere Bezeichnung selbst erfunden haben dürfte.
Hallo Autoschieber,
sobald ein Heiler Diagnosen stellt oder Heilung durch seine Behandlung verspricht, muss er eine Zulassung zum Heilpraktiker haben.
Davon ausgenommen sind aber "Geistige Heiler", wenn sie diese Versprechen nicht machen. Dazu gibt es ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes 1 BvR 784/03 vom 2.3.2004
http://www.agpf.de/Bundesverfassungsgericht-1BvR784-03-Geistheiler.htm
Ein Geistheiler braucht lediglich einen Gewerbeschein, jedenfalls solange er weder Heilung verspricht oder Diagnosen stellt. Er darf dann auch keine Mittel verordnen, auch keine Rezeptfreien. Auch keine Placebos wie Homöopathika, Bachblüten oder Schüssler Salze. Ein Geistheiler, der sich daran hält, darf also in Deutschland (leider) gänzlich ohne irgendwelche nachgewiesenen Kenntnisse tätig werden.
Grüße
Ja, darfst du - ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes bietet hier weitgehende Sicherheit. Es sind allerdings gewisse rechtliche Vorschriften zu beachten. Und nächstes Mal darst du mich auch direkt fragen bei sowas, alter OM-Autoschieber ;-)
Weitere Infos zu Problemen, die zwischenzeitlich aufgetaucht sind, findest du hier: http://www.reiki-land.de/news/reiki-news/behoerden-gegen-reiki-praktiker-weitere-infos-und-tipps.html