Ist es möglich 2 Heilpraktiker Versicherungen zu haben?
Ich habe eine Heilpraktiker Versicherung aber die übernimmt nur einen kleinen Teil jährlich. Ich habe gelesen man darf keine zweite Zusatzversicherung abschließen, stimmt das? Und könnte das auffliegen?
6 Antworten
Wo hast du das denn gelesen?
Allgemein kann man ein Risko nicht doppelt versichern in der Form, dass zweimal gezahlt würde im Schadensfall. Für einen Schaden von 2.000 € kann man also nicht einfach zwei Versicherungen zu je 1.000. € abschliessen. Macht aber auch keinen Sinn. Besser wäre eine ergänzende Versicherung.
Solche Subsidiärdeckungen sind nicht so ungewöhnlich. Eine zweite Versicherung würde dann für den Teil des Schadens eintreten, den die erste Versicherung nicht abdeckt. Das ist in der Regel auch wesentlich günstiger. Schäden bewegen sich eben doch meist im unteren Bereich.
Wie das jetzt speziell im Heilpraktikerbereich aussieht, kann ich allerdings nicht sagen. Speziell Heilberufe sind problematisch.
Warum stockst du nicht die erste Versicherung auf oder wechselst insgesamt?
Dann nimm eben einen anderen Versicherer.
Die Versicherung ist doch schon abgeschlossen und beläuft sich wie gesagt auf 2 Jahre.
Wie gesagt: Es gibt Versicherungen, die den bestehenden Schutz ergänzen. Wenn dein Versicherer das nicht anbietet, versuche es bei einem anderen.
Wende dich am besten an einen Makler, der diesen Fall händeln kann. Falls dein "Vertreter" nur für eine einzige Gesellschaft arbeitet ist er der falsche Ansprechpartner. Notfalls frag mal bei deinem Berufsverband nach.
Dann frag doch mal bei einem Versich.maklerbüro in deiner Nähe nach - kann ich mir nicht vorstellen, dass eine 2. Versicherung verboten sein soll. Dein Versich.vertreter kann dir nur keinen Vertrag von einer anderen Gesellschaft anbieten als Ausschließlichkeits-vertreter (Einfirmenvertreter)!
Doch, darfst Du - theoretisch.
Aber, erstens wird im Antrag meist nach bestehenden Versicherungen gefragt (das musst Du wahrheitsgemäß beantworten) und wenn eine schon besteht, kannst Du davon ausgehen dass die zweite abgelehnt wird.
Zweitens, kannst Du Liestungen nur einmal abrechnen (mit Originalrechnung), andernfalls = Betrug.
Und warum wurde denn so eine Sparvariante überhaupt abgeschlossen? Setzte den Partner der gesetzlichen KV bzw. den "Verkäufer" ggf. auf den Topf!
Da ja diese auch immer die Originalrechnung für die Leistungen benötigen, wird es mit einer zweiten nichts.
Wieso "auffliegen"!?
Wenn du wahrheitsgemäss die Antragsfragen beantwortest (A Gibt es eine Vorversicherung und B wer hat sie gekündigt?), dann braucht Nichts auffliegen...
Wenn du aber NICHT wahrheitsgemäss antwortest, kannst du dir den Abschluss eh ersparen!
Du darfst im Prinzip so viele Versicherungen besitzen wie Du möchtest. Aber einerseits musst Du im Antrag entsprechende Angaben machen, tust Du das nicht ist es eine Obligenheitsverletzung. Weiterhin wollen die Versicherer zur Erstattung eine Originalrechnung, die Du nur 1x vorlegen kannst und: Desweiteren wäre es Betrug und wird recht deftig bestraft....
Hat mir ein Versicherungsvertreter gesagt.
Es gibt nur den einen Tarif bei dem Versicherer und die Vertragslaufzeit beläuft sich auf 2 Jahre.