Muss ich den gutachter bezahlen wenn der vermieter ihn bestellt?
Hi, ich habe in einer wohnung gewohnt wo nach ca 3 monate an 2 ecken etwas schimmel entstanden ist, beim auszug habe ich es beseitig und der vermieter hat es so aktzeptiert. Nur, der vermieter hatte in der zeit wo ich nicht da war und die bude leer war einen gutachter bestellt und der meinte die wohnung wäre nicht gut belüftet worden, obwohl ich tag und nacht fenster offen hatte. Jetzt hat der vermieter noch kautions geld von mir und der meint ich sollte den gutachter bezahlen obwohl ich 1. nicht bestellt habe 2. der vermiter so die wände aktepiert hat da der schimmel weg war. Was kann ich jetzt unternehmen das ich mein geld zurück kriege und ich nicht den gutachter zahlen muss?
2 Antworten
Wenn er die Wohnung so abgenommen hat, kann er dir gar nix. Ich meine, du könntest ja auch sagen, dass der Vermieter schuld an der schlechten Belüftung ist, weil du nicht mehr da wohnst und er die Unterbelüftung verursacht haben könnte, weil er nicht mehr gelüftet hat, als die Wohnung unbewohnt war. Das ist immer das erste was gesagt wird, hast schlecht gelüftet. Würde mich an den Mieterbund wenden. Die helfen dir da sicher weiter und stehen für dein Recht ein.
Mieterschutzbund ist eventuell eine Lösung. Hast du schriftlich das die Wohnung anstandslos übernommen wurde und die Wohnung ok war? Wie lange stand die Wohnung leer? Wie groß sind die Flecken und wo befinden sie sich? Meines Wissens nach muss dir der Vermieter Möglichkeit geben zum Nachbessern, Wenn du es nicht tust, kann er als Beweis nen Gutachter kommen lassen. Ist erwiesen das DU zu wenig gelüftet hast durch Gutachter, musst du zahlen aber das würde ich erst einmal schwarz auf weiß verlangen! Vor allem wie hast du den Schimmel entfernt? Fachgerecht? Was war es für ein Schimmel?