Muss ich den Anschluss des Stromzählers bezahlen?
Hallo,
ich ziehe bald in eine neue Wohnung.Es ist ein Erstbezug der Wohnung,sprich ich bin der erste Mieter.
Mein Vermieter meinte ich muss die Anschlussgebühren des Stromzählers in Höhe von 50 Euro zahlen.
Ist das Rechtens?
14 Antworten
Nein, hüte Dich Geld auf den Tisch zu legen dafür, wenn dann ist es Sache des Vermieters, Du nimmst den Zähler ja bei Auszug nicht mit. Manche versuchen es aber mit allen Mitteln
recht hast du!
Sie treten in den vorhandenen Vertrag des Hauseigentümers bezogen auf einen vorhandenen Zähler in den Liefervertag mit dem Energielieferenten ein und zahlen Verbrauch und die laufende Zählermiete soweit diese anfällt. Kommt es im Verlauf der Mietzeit zu einer Stromsprerre, weil Sie nicht zahlen und der Zähler wird darauf demontiert, dann wären Sie für die Kosten der Neumontage verantwortlich; sonst nicht!
der Zähler gehört dem Regionalversorger und nicht dem Stromlieferanten und für den ordnungsgemäßen Bezug der Wohnung gehört der Stromzähler dazu, Kosten für den Anschluß sind Sache des Vermieters
Ja !! Es ist mit im Strompreis Deines Vermieters. Oder wie ich: Irgendwo taucht auch der Betrag auf: Weiss nur nicht wo. Bezüglich der Stromkosten ist das ein recht kleiner Betrag. Wenn Du möchtest, frage ich 'nen Kumpel, der hat solche Dinge im Kopf. Obwohl es mittlerweile sehr viele Stomunternehmer gibt ....
Hallo, ich habe zwei Stromzähler. Einen für normalen Strom, den anderen für die Nachtspeicherheizung.
Da mir die Kosten für die Nachtspeicherheizung zu hoch sind, habe ich den Zähler jetzt gekündigt.
Jetzt hat mein Stromversorger angerufen und mir mitgeteilt, dass ich diesen nicht kündigen könne. Ich müsse trotzdem die Grundgebühr von etwa 120 Euro im Jahr bezahlen.
Ist das rechtens? Schließlich verbrauche ich ja gar keinen Strom mehr. Ist die Grundgebühr nicht die Sache des Vermieters?