Muss ich dem Vermieter die Personalien von meinem Freund, wen er bei mir wohnt übergeben?

13 Antworten

Du musst deinen Freund als Untermieter eintragen lassen. Hierzu gehst du zum Vermieter, schildest ihm die Situation und dein Freund wird im Mietvertrag aufgenommen - Er muss sich, wie beim Abschluss eines normalen Mietvertrages ausweisen und sich legitimieren.

EDIT: Er muss sich beim Bürgerservice übrigens auch innerhalb von 6 Monaten ummelden auf die neue Adresse.

curafe  09.02.2010, 10:31

nein, muss er nicht, er muss sich nur beim einwohnermeldeamt wohnhaft melden, war mal bei mir so, im mietvertrag muss ich nicht stehen da ich kein untermieter bin und keine miete abführe, das einzige was sich erhöht hat war wasser, aber das wird an der wasseruhr abgelesen und mühlabfuhrkosten da wir nun 2 personen sind, alles andere ist gleichgeblieben, die wohnung ist auch groß genug für 2 personen

Malkia  09.02.2010, 10:38
@curafe

Die Miete darf nicht erhöht werden, nur die Nebenkosten. Das muss der Vermieter aber schriftlich ankündigen.

tsandra 
Beitragsersteller
 09.02.2010, 10:31

O.K. vielen Dank. Dann spielt es wohl keine Rolle, das ich als Mieter hafte? Die Nebenkosten kann sie nicht erhöhen, wir hatten eine Nachzahlung vom letzten Jahr von 10,-Euro. Aber die Miete darf sie auch nicht erhöhen, nur die Nebenkosten, stimmts.

die daten gehen sie nichts an, du zahlst immerhin für die mehr kosten die entstehen zb. wasser

Auskunft  09.02.2010, 10:34

Ja?

Manche Kosten werden nach Anzahl der Personen abgerechnet.

Malkia  09.02.2010, 10:44
@Auskunft

Deshalb braucht der Vermieter aber noch lange nicht zu wissen, wie der Name und dergleichen ist.

curafe  09.02.2010, 11:19
@Auskunft

frage mich nur welche, seit 2004 besteht für neubauten wasseruhrenpflicht für jede partei, altbauten hatten bis ende 2008 eine sonderregelung, da nun schon 2010 ist müsste der vermieter diese längst angeschafft haben, strom wird nach zählerstand abgerechnet und den hat jede wohnung separat zu haben und heitzung wird auch abgelesen,

curafe  10.02.2010, 04:18
@Auskunft

der § ist mir bekannt und ich weiß auch was man abrechnen darf und was nicht, sorry ich habe nichts gefunden was nach personen berechnet wird, all diese dinge werden nach parteien, also nach wohneinheiten (z. teil nach größe der wohnung, zb grundsteuer) abgerechnet

Auskunft  10.02.2010, 12:09
@curafe

Stand ziemlich weit unten:

"Die Kosten, die von einem erfassten Verbrauch oder einer erfassten Verursachung abhängen (z. B. für Wasser und Abwasser oder auch Müll), können nach dem Verhältnis der Wohnflächen oder nach einem Maßstab umgelegt werden, der dem unterschiedlichen Verbrauch/der unterschiedlichen Verursachung Rechnung trägt. Der Vermieter kann z. B. Kaltwasseruhren einbauen lassen. Sind in allen Wohnungen Kaltwasseruhren vorhanden, muss er verbrauchsabhängig abrechnen (auch die Kosten der Verbrauchserfassung sind umlagefähig). Zulässig wäre z. B. auch eine Aufteilung nach der Anzahl der in den Wohnungen lebenden Personen.

schau mal in deinem mietvertrag, ob etwas über untervermietung drin steht oder wie du dich im falle eines einzuges eines freundes zu verhalten hast. der vermieter kann das schon verlangen!

curafe  09.02.2010, 10:33

so lange sie keine mietkosten verlangt ist er kein untermieter, auch im falle einer heirat, ändert sich am mietvertrag nichts

personalienkontrolle darf ein vermieter nicht durchführen.

Lustgurke  09.02.2010, 10:31

...nur wenn er irgendeinen vertrag mit dem vermieter schliesst