Abschlag Zeitarbeitsfirma?
Morgen zusammen habe Mal ne Frage bin bei einer Zeitarbeitsfirma seit Januar beschäftigt habe mit dennen ausgemacht jeden Monat 1000euro als Abschlag zum Monatsanfang jetzt bin ich krank wenn ich nächste Woche nicht arbeite zahlen die mir den Abschlag nicht wegen produktiver Stunden was kann man da machen es wird auch angedroht,das wenn ich nicht arbeiten gehen bekomme ich mein Abschlag nicht weil der Abschlag auf mein Urlaub fällt. Der Abschlag bekomme ich seit Januar so und habe Sachen da zu bezahlen jetzt an euch was kann ich machen wir sind echt verzweifelt danke
Das kam gestern noch per email
Hoffe ihr könnt mir helfen danke
2 Antworten
Sofern der Abschlag schriftlich eingereicht wurde, steht er dir auch zu. Insbesondere bei Krankheit kennt man deinen zu erwartenden Verdienst ja bereits, siehe Berechnung von Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, welche tarifliche geregelt ist.
Du hast 2 Wochen gearbeitet und warst diese Woche krank, ergo hat man bereits mindestens 18 Tage buchbar zu belegen. Angenommen du hast 9.49€ die Stunde mach das bei 7h am Tag für 18 bisher vergangene Tage 126 Arbeitsstunden und Minimum 1196€, die du bereits bekommen musst. Das entspräche 925€ netto und 80 Prozent entspricht einer Auszahlung von 740€ zum heutigen Tage. Und wie gesagt, dass bei nur 7h am Tag und 9.49€ Stundenlohn.
Die sollen dir mal den Absatz im Manteltarif zeigen, wo der Abschlag sich auf Produktivität bezieht. Den gibt es nicht. Selbst bei 4 Wochen Krankheit hat der Abschlag ausgezahlt zu werden.
Übrigens betreue ich unsere Leiharbeiter sowie Dienstleister, den Tarifvertrag und deine Rechte kann ich dir im Schlaf runterbeten.
Es wird doch schon auf den IGZ-Tarifvertrag verwiesen. Ich zitiere:
Auf Verlangen des Arbeitnehmers wird mit rechtzeitiger Ankündigung am Ende eines jeweiligen Abrechnungsmonats ein Abschlag von bis zu 80 Prozent des zu erwartenden Netto-Einkommens ausgezahlt. Bereits gezahlte Abschläge werden angerechnet.
Wenn kein oder ein verringertes Netto-Einkommen zu erwarten ist, kann auch kein oder eben ein verringerter Abschlag gezahlt werden.