Wochenendhaus als festen Wohnsitz festlegen - Wie?
Hallo, ich hoffe, mir kann hier jemand einen Tipp geben, denn ich bin überfragt.
Situation: Ein Bekannter wohnt seit Jahren in einem regulär gemieteten Wochenendhaus. Er bezieht Strom und Gas auf die Anschrift, aber da es sich nicht um eine Postanschrift, also keine reguläre Wohnanschrift handelt, zahlt er u.a. keine Müllgebühren (hat ja keine Tonne) und kann ja auch kein Wohngeld beantragen. Er ist polizeilich bei seinen Eltern gemeldet. Für den Fall, dass er oder seine Eltern aufgrund anstehender Kurzarbeit evtl. Wohngeld beantragen wollen, ist es beiden nicht dienlich, dass er bei seinen Eltern gemeldet ist bzw. keine eigene Wohnanschrift hat.
Frage: Wo kann man das WE-Haus als festen Wohnsitz anmelden (wenn überhaupt) und welche Auswirkungen kann dies in negativer Hinsicht haben?
Bin für jeden Tipp, dankbar, da ich selber keine Anlaufstelle für das Problem wüsste.
4 Antworten
Es ist zwar schon einige Jahre her, da wollten sich Bekannte auf ihr Wochenendhaus als festen Wohnsitz anmelden, wurde nicht gestattet. Vllt hat sich ja etwas geändert?
Ja tut er, der Vermieter kann ja vermieten an wen er will, das Problem liegt beim Bewohner, da er es als feste Wohnadresse nutzt.
Neue Info: hab grad gelesen, dass von der Baugenehmigung her für ein WE-Haus generell nur ein Bewohnen für 6 Monate jährlich gestattet ist.
Ja, so kenne ich das auch, die Eltern einer Bekannten wohnen auch in einem Wochenendhaus und vermeiden tunlichst, dass das offenkundig wird. Ich vermute, dass das nicht gestattet ist. Da hat sicher das Landratsamt mitzureden wer wo fest wohnen darf, zumal wenn ein Haus nur als WE-Haus deklariert ist.
Das wird wahrscheinlich der springende Punkt sein, dass für ein Wochenendhaus eventuell geringere Gebühren bei der Stadt anfallen.
Beim Einwohnermeldeamt. Pflicht zur Ummeldung besteht normalerweise innerhalb von 14 Tagen.
OK, hab ich noch gar nicht dran gedacht. Er ist seiner gesetzlichen Medepflicht nicht nachgekommen, dementsprechend ist sein Auto auch nicht umgemeldet... Guter Hinweis!
Hallo, seht mal im für das jeweilige bundesland gültige meldegestz nach. in meinem fall alos niedersachsen ist § 7 des NMG heranzuziehen, welcher den begriff einer wohnung deklariert. ich konnte mich somit hier auf einem campingplatz fest anmelden, obwohl diwe zuständige gemeinde sich zunächst verweigerte. L.G > Schneetanz<
Soweit ich weiß, könnte er sich dort unter "2.-Wohnsitz" anmelden. Wie das dann aber mit den Müllgebühren ist, weiß ich auch nicht.
Ich spezifiziere noch mal: ich kann mir vorstellen, dass es gar nicht ohne Weiters möglich ist ein WE-Haus zu einem festen (wenn auch 2., ist ja wurscht) Wohnsitz zu machen.
Es kann natürlich sein, dass man ein WE-Haus eigentlich gar nicht fest vermieten darf, da es sonst von der Stadt gebührenmäßig als Mietshaus behandelt wird. Wahrscheinlich gibt es Vergünstigungen für Wochenendhäuser, ist ne Vermutung. Dann bekäme natürlich der Vermieter ein Problem, wg eventueller Nachzahlungen,
OK, so dachte ich auch in etwa. Guter Hinweis!
Es ist ja nicht sein Wochenendhaus, er scheint dort ja regulär zu wohnen. Na regulär eigentlich eher nicht, sonst hätte er sich umgemeldet.