Muss ich aus dem Urlaub heraus einspringen, wenn die Firma auch andere Möglichkeiten zur Vertretung meiner hat?
Letzthin trat ich eine Woche U. an und dann kam ein Anruf, den ich jedoch ignorierte, da von bekannter Nummer stammend. Solche Urlaubsrückrufe werden stets nur bei mir versucht, weil der Chef weiss, dass ich im U. im Ort bleibe. Bei den anderen Kollegen, selbst, wenn sie auch da sind, wird es nie probiert. Im Arbeitsvertrag ist es nicht definiert.
9 Antworten
Urlaub dient der Erholung - egal, wo er verbracht wird. Es ist auch nicht am Arbeitnehmer, im Urlaub für den Betrieb erreichbar zu sein.
Du machst das schon richtig: erst gar nicht rangehen. Irgendwann wird es ihm hoffentlich auch einfach zu blöd, dich anzurufen - bringt ja eh nix^^
Hieraus dürfen auch keine Konsequenzen erfolgen.
Danke :)
Hallo, es ist rechtlich geregelt das der Urlaub zur Entspannung des Jobs zählt.
Wenn der Urlaub vom Vorgesetzten genehmigt wurde kann er nicht verlangen kurzfristig den Urlaub abzubrechen.
Du musst mit rechnen wenn du es einmal machst, machst du es immer als selbstverständlich.
Insofern du nicht einen sehr seltsamen Arbeitsvertrag hast musst du im Urlaub nicht einmal antworten.
Abbrechen musst du ebenfalls nicht, einspringen ebenfalls nicht.
Aber du kannst verhandeln, biete ihm an dass du für 2 Tage Zeitausgleich einen Tag einspringst. Wenn du eh vor Ort bist wäre das eine Gelegenheit.
Ansonsten sag ihm klar du bist Urlaub, kommt nicht in Frage.
Nein, ein Rückruf aus dem Urlaub ist in der Regel nicht erforderlich, darauf einzugehen.
Wenn du "nicht erreichbar bist" weil du eben nicht ans Telefon gehst und ihr diesbezüglich nichts vor dem Urlaub ausgemacht habt mit dem Chef, kann er gar nichts machen. Da muss er sich eben anderweitig kümmern.