Muss ich an einer Maßnahme vom Jobcenter teilnehmen wenn mir kosten entstehen die ich selbst nicht tragen kann?
Guten Tag, Ich bin zurzeit arbeitssuchend und das soll auch nicht so bleiben. Aber ich bin nun seit einem Monat in einer Maßnahme in der Bewerbungen geschrieben werden etc.... an sich finde ich das echt super und da ich keinen pc zuhause habe bin ich auch darauf angewiesen wenn ich bewerbungen schreiben will ich finde es auch gut das für die bewerbungen nichts gezahlt werden mus allerdings sind das 40std/woche und wirklich viel wird einem nicht geholfen. da ich 15km weg dahin habe und kein auto müsste ich mit der bahn fahren und das monatsticket kostet 57 euro und auch der aufwand der für mich da durch entsteht (verpflegung etc.) da ich aber keine zusatzleistungen bekomme und sowieso nur 360 euro im monat für mich habe ist das für mich unzumutbar und mir ist angedroht worden das ich meine leistung gekürzt bekomme wenn ich mich weigere daran teilzunehmen. ich möchte einen job finden ich gebe mir auch bei "praktikas" mühe aber irgendwie läuft es halt grad mal nicht und ich muss zusehen wie ich mit 250 euro durch den monat komme da ich ja die kosten für die fahrt und extra kosten bei meinem vermieter habe.
ich bin am verzweifeln und weis nicht mehr was ich tun soll MFG
10 Antworten
Welche Extrakosten hast du wegen dieser Maßnahme bei deinem Vermieter? Das kann nicht sein.
15 km könntest du mit dem Fahrrad fahren. Ob du zu Hause isst oder während dieser Maßnahme, macht kostenmäßig keinen Unterschied.
an sich finde ich das echt super und da ich keinen pc zuhause habe bin
ich auch darauf angewiesen wenn ich bewerbungen schreiben will ich finde es auch gut das für die bewerbungen nichts gezahlt werden mus
allerdings sind das 40std/woche und wirklich viel wird einem nicht
geholfen.
Das ist ein Widerspruch in sich. Wenn du zu Hause keinen PC hast, wie willst du dich dann bewerben?
Ich glaube, du hast keine Lust, an der Maßnahme teilzunehmen. Das sind mehr oder weniger Ausreden, die du schreibst.
Sprich mit dem Jobcenter über das Fahrgeld.
Fahrrad oder nicht Fahrrad - die Maßnahmestelle erstattet die Kosten ab 2 km. Also kann man auch 2 km mit dem Bus fahren und muss die Tickets nicht selber tragen.
da ich 15km weg dahin habe und kein auto müsste ich mit der bahn fahren und das monatsticket kostet 57 euro
Ich habe jahrelang solche Maßnahmen betreut und kenne es nur so, dass du die Fahrkarte nach dem jeweiligen Monat einreichst und das Geld dafür zurückbekommst.
Dann wärst du eben bloß einmal mit einer Fahrkarte in Vorleistung gegangen, aber auch das Geld bekommst du ja anschließend zurück.
Bist du mit 40h sicher?
Ich kenne sowohl im Land Brandenburg als auch in Berlin ausschließlich
30h - Maßnahmen.
extra kosten bei meinem vermieter
Dafür gibt es zwei mögliche Erklärungen:
entweder leistest du dir eine unangemessen große/teure Wohnung und zahlst einen Teil der Miete selbst oder du stotterst noch Mietschulden ab.
Andere "Extrakosten" kannst du nicht haben. Oder du bekommst nur einen Teil der Miete vom Amt - aber das nur, wenn du noch anderes Einkommen hast außer den Leistungen des JC. Du sprichst hier allerdings nur von 360€.
Jedenfalls haben deine Extrakosten nichts mit der Maßnahme zu tun.
Und wieso "zusätzliche Verpflegung"? Sonst isst du doch auch?
Dass als ALG II - Empfänger nicht jeden Tag Kantine oder Gaststätte angesagt ist in der Mittagspause, ist schon klar.
Aber man kann sich auch Pausenverpflegung mitbringen. Du bist ja keine 12-14 Stunden tgl. außer Haus, Dann isst man notfalls zu Hause am Abend warm und hat für Tags ein Verpflegungspaket mit. Du wirst ja nur für einen überschaubaren Zeitraum in der Maßnahme stecken.
Und 15 km ist nicht die Entfernung. Ich bin in Berlin auch 1:40 h mit vier Verkehrsmitteln zu meinem Job gefahren. Zwei mal tgl, hin und zurück. Und da waren meine Kids 10 und 12.
Ich kann mir nicht helfen - aber für mich klingt das ein bisschen nach jammern auf gehobenem Niveau ...
Vorsicht Halbwissen...
So weit ich das weiß, musst du an dieser Maßnahme teilnehmen, wie dein Sachbearbeiter schon gesagt habt, ansonsten gibt es Sanktionen.
Allerdings müsste dir das Jobcenter zumindest die Fahrtkosten erstatten.
Ich hab selbst mal eine Zeit lang in einem Bildungsträger gearbeitet, Bewerbungskurse für u25 Leute ausm Jobcenter. Die haben auch ganz normal immer ihre Fahrtkosten erstattet gekriegt. Verpflegung nicht
Eigentlich werden die Kosten für die Anfahrt übernommen. In der Regel zahlt der Bildungsträger dir die Fahrkosten gegen Vorlage deiner Tickets.
Sprich mal mit deinem Jobcenter-Zuständigen und vermutlich ist bei der Maßnahme auch jemand für dich zuständig, ein Jobcoach oder Personalvermittler.
Dann musstest du bestimmt etwas unterschreiben, schau da mal rein was da steht.
Wie nennt sich das was du da machst?
Nachtrag: In deinen Leistungen sind gar keine Fahrkosten für solche vorgeschriebenen Maßnahmen enthalten, das müsstest du dann von deinem "Essengeld" abzweigen und das geht mal gar nicht.
Wieso hast du extra Kosten für Verpflegung? Würdest du nichts essen, wenn du Zuhause wärst?
Und ja, du musst teilnehmen. Schon allein, um Arbeitgebern zu signalisieren, dass du wirklich arbeitsWILLIG bist.
Und dadurch, dass du durch das Bahnticket mobiler bist und einen größeren Umkreis abdecken kannst, steigen auch deine Chancen, einen Job zu finden!