Darf das Arbeitsamt Geld kürzen trotz Krankmeldung?
Undzwar bin ich in einer Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme, und laut der Maßnahme muss man eine 3 Tage fahrt mit machen, bei der 1. Habe ich mich Krankgemeldet, weil ich finde das ich in der Maßnahme bin um eine Ausbildung zu finden oder generell Bewerbungen zu schreiben anstatt mich mit den Leuten anzufreunden. Jetzt ist es so, das wir eine 2. machen müssen das Arbeitsamt will das so, ich möchte aber nicht mit fahren, da ich auf abruf sein muss ich habe mich bei sämtlichen Zeitarbeitsfirmen beworben, Ich lasse mir nicht meine Zukunft verbauen wenn ich mit fahren würde und eine Firma würde mich anrufen, dass die eine Arbeit für mich haben. Ich werde auch dieses mal mich Krankmelden, weil ich einfach nicht wegfahren kann, die Maßnahme behauptet, dass wenn man wieder zum Arzt geht und sich Krankschreiben lässt das man gekündigt werden kann? weil die Fahrt Pflicht wäre. Ich kriege von Arbeitsamt Ausbildungsgeld von 216 Euro..
jetzt meine Frage: Kann das Arbeitsamt trotz Krankmeldung mein Geld kürzen? oder kann die Maßnahme mich deswegen Kündigen?
4 Antworten
Du bist tagsüber in einer Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme, also bis zum späten Nachmittag sowieso nicht zu erreichen. Warum dann dieser Stress mit der Krankmeldung und möglichem Rauswurf oder Geldkürzung?
Ein Tipp: Kauf Dir einen Anrufbeantworter und sprich drauf:
>> Sie wählten die Rufnummer 123 456 789. Ich bin -- heute nicht -- zu erreichen. Ich würde mich freuen, wenn Sie es morgen noch einmal versuchen. <<
Nach der Fahrt kannste den Text mit ner Uhrzeit besprechen:
>> Ich bin -- erst ab 18 Uhr -- zu erreichen. <<
Mahlzeit.
Du bekommst Dein Ausbildungsgeld vom Arbeitsamt für Deine Teilnahme an dieser Maßnahme und auch die Maßnahme selbst wird direkt oder indirekt aus Mitteln des Arbeitsamtes finanziert.
Damit macht das Arbeitsamt auch die Vorschriften, wie Du die Maßnahme zu absolvieren hast. Wenn die Fahrten also zwingender Bestandteil der Maßnahme sind, musst Du an diesen teilnehmen. Anderenfalls wird die Maßnahme für Dich beendet, die Zahlung eingestellt und ggf. auch bereits geleistete Zahlungen vom Amt zurückgefordert, wenn klar ist, dass Du die Teilnahme an der Maßnahme vorsätzlich boykotiert hast.
Das kann bis zu einem Strafverfahren gegen Dich gehen, denn Du erfüllst mit Deinem Verhalten gegebenenfalls den Tatbestand des Leistungsbetruges bzw. des Erschleichens einer Leistung.
Immer exakt dann krank zu werden, wenn die Pflichtfahrten anstehen ist dabei ein ziemlich guter Indikator für einen Vorsatz.
Davon abgesehen, musst Du Dir eine vorzeitigen Wechsel aus dieser Maßnahme in ein Arbeitsverhältnis ohnehin vom Arbeitsamt genehmigen lassen. Dieser Wechsel wird dann ohnehin den Verlust des Ausbildungsgeldes zur Folge haben. Das Ausbildungsgeld wird schließlich für die Teilnahme an einer Ausbildungsmaßnahme, gleich welcher Art, gezahlt.
Also: Beiße in den sauren Apfel und fahr mit. Sonst hat das sehr unangenehme Konsequenzen für Dich. Und informiere das Arbeitsamt in jedem Fall bevor Du die Maßnahme zugunsten eines allgemeinen Jobs aufgibst.
ASRvw de André
Falls eine Firma dich kontaktiert und mitbekommt das du dich da krankgemeldet hast, nur weil du nicht wolltest, bist du da gleich wieder raus. Wenn du da mit machst kann dich die Firma doch eigentlich auch da anrufen, falls die eine Handynummer von dir haben. Und wenn die dich wirklich wollen, dann können die auch noch 3 Tage warten auf ein Vorstellungsgespräch.
alles nur ausreden deinerseits. Als würdest Du gerade in diesen 3 Tagen dann einen Job finden.