Muss ich als Studentin Anwaltskosten bezahlen und wie geh ich vor..?
Hallo, ich würde gerne Bürger King anzeigen, da ich mich bei denen beworben hatte (ohne Foto) und nun sich ein Mitarbeiter / Typ gemeldet hat, weil er durch Whatsapp überprüft hat wie ich aussehe ( ich hatte leider ein Foto von mir als Anzeigefoto) und er meinte es entspricht seinen Typ usw und wollte mich halt gerne kennenlernen ..ich habe ihn aber gesagt er soll meine Nummer löschen und das es unverschämt ist, dass Burger King zuerst seine Bewerber über Whatsapp prüft ob die gut aussehen und erst dann zum Vorstellungsgespräch einladen..LEIDER hat das Blockieren in WhatsApp nichts genützt, denn er hat mir wieder geschrieben per SMS...NUN habe ich einen Termin beim Anwalt gemacht...MUSS ich für die Anwaltskosten aufkommen ..? als STUDENTIN ...HILFE ich würde mich freuen, wenn mir einer weiter helfen könnte..LG A
13 Antworten
Ja klar. Egal ob Student oder Azubi ... du bist volljährig und hast logischerweise die Anwaltskosten zu tragen. Denke aber nicht, dass die Belästigung von diesem Typ reicht um ihn vor Gericht zu bringen. Falls doch und er den Prozess verliert, hat er die Kosten zu tragen.
LEIDER hat das Blockieren in WhatsApp nichts genützt, denn er hat mir wieder geschrieben per SMS...NUN habe ich einen Termin beim Anwalt gemacht...MUSS ich für die Anwaltskosten aufkommen ..? als STUDENTIN ...HILFE ich würde mich freuen, wenn mir einer weiter helfen könnte. wo kriege ich denn Beratungsschein ..? lg
Mit Einkommensnachweisen geht man zum Amtsgericht und dort kann man den Beratumngshilfeschein beantragen.
Bei einem Verfahren kann man eventuel dann Prozesskostenhilfe beantragen. ( Die aber unter Umständen zurückgezahlt werden müssen.
Du musst zunächst zahlen - Bei einem gewonnenen ( risikoreichen ) Prozess, könnte man die Kosten sicher von Burger-King einfordern können
ich bezwifle dass burgerking damit was zu tuen hat...
und nein nur weil du studentin bist heißt das nicht dass du jeden kostenlos verklagen kannst.
Es gibt wie schon angesprochen die Möglichkeit der Beratungshilfe für das außergerichtliche Verfahren. Auch wenn wenn es durchaus vorkommen kann, dass der zuständige Rechtspfleger dir für diese Angelegenheit keinen Schein wegen Mutwilligkeit ausstellt. Selbst beantragen kannst du den Schein nur, bevor du einen Anwalt beauftragst. Hast du ihn beauftragt, bleibt nur noch die nachträgliche Beratungshilfe, die er selbst beantragen muss. Für das u.U. anschließende Gerichtsverfahren gibt es die Möglichkeit der Prozesskostenhilfe. Diese schützt dich aber nicht wie ein magisches Schild vor allen Kosten, sondern bewirkt, dass du die eigenen Gerichts- und Anwaltskosten entweder gar nicht oder in Raten zahlen musst. Verlierst du den Prozess, trägst du aber die Kosten der Gegenseite ganz regulär.