Freund hat mir Geld ausgeliehen und jetzt Anzeige gemacht?
Hallo ,
ein Freund von mir hat mir Geld vor paar Jahren das Geld überwiesen bzw ausgeliehen.
nun will er das Geld zurückhaben . Ich kann gerade leider das Geld nicht zurückzahlen , er meinte , der wird mich bei der Polizei anzeigen und bald sehen wir uns vor Gericht ....
was kann ich in diesem Fall machen ?
LG
8 Antworten
Für deinen Freund kann das eine endlos Prozedur werden, denn ihr habt keinen schriftlichen Vertrag, in dem genau steht, wer wem wieviel Geld ausleiht und wie das Geld zurück gezahlt werden soll. Er kann es dir auch geschenkt haben und will es nun zurück und du warst mal mit einer Rückzahlung einverstanden (was du ihm geschrieben hast), jetzt bist du nicht mehr einverstanden..usw.
Wenn du wirklich ein Freund bist, dann setzt du jetzt selbst den Vertrag mit der Rückzahlung auf und zwar in solchen Raten, die du monatlich auch sicher leisten kannst. Den unterschreibt ihr beide und dann zahlst du deine Schulden langsam ab.
Die Polizei wird sich nicht dafür interessieren. Aber wenn er einen Anwalt beauftragt, wird es teuer für dich. Also sieh zu, dass du das Geld zusammenbekommst, wenn die Forderung berechtigt ist.
Kontoauszüge mit entsprechendem Verwendungszweck oder Rückzahlungszusagen des FS würden dahingehend schon reichen.
Ich vermute mal, dass dein Freund die Drohung nicht ernst gemeint hat. Sofern nicht vertraglich festgelegt wurde, wann du das Geld zurückgeben musst, wird es schwierig dagegen vorzugehen. Auch müsste dein Zivilrechtlich klagen.
Somit würde ich das Geld zurückgeben, wenn du darüber verfügst. Also mache dir keine Gedanken!
Super , vielen Dan
Wie viel schuldest du ihm? Wenn es bereits Jahre her ist, dann kann ich verstehen, dass er sauer ist.
Sicher kannst du dich mit ihm einigen, dass du ihm monatlich einen Teil zurückzahlen wirst.
Was die Polizei damit zu tun haben soll, ist mir schleierhaft. Wäre nur dann halbwegs interessant wenn Dir nachgewiesen werden könnte, dass Du niemals die Absicht hattest das Geld zurück zu geben. Selbst wenn das der Staatsanwaltschaft gelingen würde, hätte Dein Freund nichts davon.
Zivilrechtlich habt Ihr da einen Darlehensvertrag. Den müsste Deine Freund erst einmal kündigen. Mit einer Frist von 3 Monaten. Hat er das noch nicht, bist Du auch noch nicht im Verzug. Damit müsste er sogar seinen Anwalt selber bezahlen.
https://dejure.org/gesetze/BGB/488.html
Aber mal im Ernst. Der Freund hat Dir geholfen, also zahl ihm die Taler umgehend zurück. Ganz abseits von der Juristerei!
Wenn es keinen schriftlichen Vertrag gibt über die geliehene Summe und deren Rückzahlung, dann kann auch ein Anwalt nichts machen. Er hat keine Beweise.