Abschlussarbeit in Rechtswissenschaften zum Staatsexemen?
Guten Tag.
Das Studium der Rechtswissenschaften (Jura) schließt mit der Ersten Juristischen Prüfung (=dem Staatsexamen) ab.
Studienabschluss: "Staatsexamen I" und auf Antrag "Diplom-Jurist"
Dafür muss man Klausuren in den Rechtsgebieten und dem Schwerpunktbereich schreiben. Ferner müssen die anderen Vorgaben (Fremdsprache, Praktikum...) erfüllt werden.
Ist die Anfertigung einer Diplomarbeit (wie früher in der BWL, Politik... und heute die Bachelor/Master-Arbeit) erforderlich?
Im Internet finde ich immer Diplom-Arbeiten der Rechtswissenschaften online (http://www.studis-online.de/Studieren/diplomarbeiten.php?target=/dbstudisonline/katalog65.html)
Aber ich weis nicht das man die anfertigen muss.
3 Antworten
Hallo, Berlin1993,
im Studium der Rechtswissenschaften mit dem Abschluss "Erste juristische Prüfung" (früher: "Erstes juristisches Staatsexamen", weil es sich um eine reine Staatsprüfung handelte) musst Du keine Diplomarbeit, sondern eine Hausarbeit/Seminararbeit im Rahmen des universitären Teils der ersten juristischen Prüfung (sog. universitäre Schwerpunktbereichsprüfung) schreiben. Eine Diplomarbeit, wie sie in anderen Fächern geschrieben wird, unterscheidet sich von der Schwerpunkt-Hausarbeit meist u.a. durch eine kürzere Bearbeitungszeit und einen geringeren Umfang.
Näheres zur Schwerpunkt-Hausarbeit und der Schwerpunktbereichsprüfung insgesamt ist in der jeweiligen Prüfungsordnung der jeweiligen Hochschule geregelt, die auf Grundlage des jeweiligen Landes-Juristenausbildungsgesetzes erlassen wurde.
Falls Du die verschiedenen Prüfungsleistungen der Hochschulen vergleichen möchtest, kannst Du Dir die Statistik des Deutschen Juristen-Fakultätentages ansehen (Erhebungs-Zeitraum: Wintersemester 2009/2010 bis Sommersemester 2010): http://www.djft.de/pdf/Schwerpunktstatistik_DJFT_2011.pdf.
Die Note, die Du für die Hausarbeit bekommst, geht anteilig in die Gesamtnote der Schwerpunktbereichsprüfung ein, die wiederum 30 Prozent der Gesamtnote der ersten juristischen Prüfung ausmacht. Die staatliche Prüfung (sog. staatliche Pflichtfachprüfung) macht dagegen 70 Prozent der Gesamtnote der ersten juristischen Prüfung aus.
Viele Hochschulen verleihen Absolventen nach Bestehen der ersten juristischen Prüfung den akademischen Grad "Diplom-Jurist".
Ich hoffe, ich konnte Dir weiterhelfen!
Den Titel Diplom-Jurist gibt es an vielen Unis sozusagen als Bonus dazu. Dafür musst du nichts tun. Du reichst vielmehr Dein Staatsexamenszeugnis ein und wartest darauf, dass die Uni Dir die Urkunde zusendet.
MfG
Ein Diplom-Jurist
Nein. Diplom ist der Hochschulgrad. Das erste Staatsexamen ist eine staatliche Prüfung.