Muss ich als Privatperson einer Putzhilfe ein Zeugnis ausstellen?
Wir hatten eine Putzhilfe (Minijob) zur Treppenhausreinigung engagiert. Nun ist das Vetragsverhältnis gekündigt. Meine Frage lautet nun: muss ich ihr ein Arbeitszeugnis ausstellen?
6 Antworten
Die nächste Person für die Treppenhausreinigung bekommt es schriftlich was zu machen ist , an welchenTagen was und wie , Fenster , Sockelflächen , Treppenstufen , Podeste ,Leuchten , und mit welchen zur Verfügung gestellten Mitteln !
Dann entfällt das mir der Timesharing / Schummelei .
" Frau Welli Putzeline , 31.02.52 , hat von cc.vv.bb bis du.cc. bb bei uns Reinigungsarbeiten im 6 WE Treppenhaus durchgeführt . Alle Mitbewohner waren mit der Sauberkeit zufrieden . Sie wurde unter xxxxxx,yyy,xx angemeldet"
Wir wünschen ihr weiterhin viel Erfolg , Hexe 8661
Das muß dann eben reichen !
Ja, wenn sie direkt bei euch angestellt war dann hat sie auch das Recht darauf von euch ein Arbeitszeugnis zu verlangen.
Und auch dafür muss sie ja irgendjemand eingestellt haben, wenn ihr das wart seit ihr auch für das Arbeitszeugnis zuständig. Wenn man weiß wie kann man das in ein qualifiziertes Arbeitszeugnis mit einbringen, allerdings müssen diese immer wohlwollend formuliert sein.
"... war stets bemüht, sich an die Arbeitszeiten zu halten." heißt soviel wie "war eigentlich immer unpünktlich."
War vor 40j. noch eine gängige Floskel der Zufriedenheit ! Mfg.
Sie hat Anrecht auf ein qualifiziertes Arbeitgeberzeugnis.
Wenn sie ein Arbeitszeugnis haben möchte, musst du eins schreiben. Wenn sie aber nicht ausdrücklich ein qualifiziertes verlangt, brauchst du nur ein einfaches zu schreiben.
Allerdings hat sie mit den Zeiten geschummelt. Müßte ich das dann nicht auch mit reinbringen?
Das Problem hast du ja nur, wenn sie ein qualifiziertes Zeugnis verlangt. So etwas im Zeugnis so zu formulieren, dass das im Streitfall auch vor Gericht Bestand hat, ist schwierig.
Aber vielleicht als Tip: Selbstverständlichkeiten wie bspw. Pünktlichkeit im Zeugnis ausdrücklich zu betonen, ist meist ein Hinweis, dass etwas faul war.
Wir hatten eine Putzhilfe (Minijob) zur Treppenhausreinigung engagiert. Nun ist das Vetragsverhältnis gekündigt. Meine Frage lautet nun: muss ich ihr ein Arbeitszeugnis ausstellen?
Ja, auf Verlangen des ausscheidenden Arbeitnehmers muss ein Arbeitgeber ein Arbeitszeugnis ausstellen.
Nicht direkt, es handelte,sich um die Treppenhausreinigung eines Mehrfamilienhauses. Allerdings hat sie mit den Zeiten geschummelt. Müßte ich das dann nicht auch mit reinbringen?
Sollte sie um ein qualifiziertes Arbeitszeugnis bitten muss auch dem entsprochen werden. In diesem Fall würde ich ihr u.A. wahrheitsgemäß "Kreativität bei der Arbeitszeitgestaltung" bestätigen.
" Kreativität bei der Arbeitszeitgestaltung"
Diese Formulierung schlägt dir jedes Arbeitsgericht um die Ohren.
Nicht direkt, es handelte,sich um die Treppenhausreinigung eines Mehrfamilienhauses. Allerdings hat sie mit den Zeiten geschummelt. Müßte ich das dann nicht auch mit reinbringen?