Nachbesserung des Arbeitszeugnisses
Hallo!
Ich habe am letzten Tag meiner Arbeit das Arbeitszeugnis bekommen.
So sieht das Zeugnis aus:
--- Beschreibung, wann ich angefangen habe und was ich gemacht habe (das Aufgabengebiet).---
Dann folgendes:
„Er ist aufgrund seines soliden Fachwissens in der Lage, die ihm übertragenen Aufgaben engagiert und mit Eigeninitiative zu erledigen. Dabei arbeitete er rationell und zuverlässig, überblickte schwierige Aufgaben und fand zutreffende Lösungen. Herr XXX erkannte auch bereichsübergreifende Zusammenhänge und war ebenso bei akuten Problemen in der Lage, Prioritäten zu setzen sowie verantwortungsbewusste Entscheidungen zu treffen.
Seine Leistungen haben unseren Erwartungen in jeder Hinsicht entsprochen.
Das persönliche Verhalten von Herrn XXX gegenüber Vorgesetzen, Mitarbeitern und Kunden unseres Unternehmers war immer einwandfrei.
Herr XXX scheidet mit dem heutigen Tag aus unserem Unternehmen aus. Wir danken ihm für die erbrachte Leistung und wünschen ihm für die Zukunft beruflich wie privat weiterhin alles Gute.“
Entschlüsselt habe ich den Text erst später hier
Es entspricht eindeutig einer Note 3 (befriedigend) !
Mein Arbeitgeber hat mir versprochen ein gutes Zeugnis zu erstellen, was hier nicht der Fall war. Ich habe vor, ihn um Nachbesserung zu bitten. Leider weiß ich nicht, wie ich mein Anliegen formulieren und begründen soll.
Sollte ich ihn darauf hinweisen, dass z.B. ohne das Wort "stets" es sich lediglich um ein befriedigendes Arbeitszeugnis handelt. Dass** „solides Wissens“** durch „umfassende Fachkenntnisse“ ersetzt sein sollte? Falls ja, was soll ich noch erwähnen?
Oder reicht es, wenn ich einfach sage, dass ich mit dem Arbeitszeugnis nicht zufrieden bin, denn das Zeugnis nicht so wohlwollend wie erwartet ist?
Ich bitte um euren Rat!
PS. Wirkt die Schlussformel in meinem Zeugnis positiv oder negativ?
Vielen Dank!
9 Antworten
Hallo IjaMuromec,
tatsächlich lässt sich auf der Basis von solch einen Textauschnitt keine konkrete, seriöse Gesamtwertung herausarbeiten. Zudem ergibt sich die Aussage eines Zeugnisses nur bedingt aus der Summe der getätigten Einzelwertungen.
Für die sinnvolle Bewertung und Kommentierung eines Zeugnisses benötigt man den vollständigen Text, quasi von der Über- bis zur Unterschrift. Grundsätzlich sollten der zu würdigende Zeitraum, die erlernte bzw.bekleidete Tätigkeit, die Branche und die Unternehmensgröße genannt werden.
Möglicherweise bedarf es in gerade diesem Fall aber auch weiterer Angaben, die einen erheblichen Einfluss auf die in deinem Zeugnis enthaltene Wertung haben können.
Der Text eines Zeugnisses beginnt nunmal mit dem Wort Zeugnis oder einem seiner Verwandten und er endet mit einer Unterschrift. Nur in diesem Kontext lässt er sich halbwegs seriös werten. Jede Formulierung in einem Zeugnis kann in einem geänderten Zusammenhang für eine gänzlich andere Aussage stehen. Jede der von dir eingestellten, positiven Aussagen kann durch den ausgelassenen Teil abgewertet werden.
Allerdings liegt auch in Kenntnis nur dieses Textausrisses der Gedanke nahe, dass der Verfasser vom fachgerechten Erstellen eines Arbeitszeugnisses, genauso wie du selbst auch, keine Ahnung hat. Basierend worauf soll er es jetzt also überarbeiten???
Jetzt solltest du dein Zeugnis von fachkundiger Seite gegenlesen lassen, wenn du möchtest kannst du es einscannen und mir vollständig zusenden.
Ich würde den AG zuerst einmal darauf ansprechen. Wenn das Zeugnis nicht der Wahrheit entspricht, hast Du nach § 109 Gewerbeordnung Anspruch auf eine Korrektur. Notfalls ist diese auch beim Arbeitsgericht einklagbar.
Du solltest Dir Gedanken machen, was Du gerne im Zeugnis stehen hättest aber auch bedenken, dass dieses zwar "wohlwollend" sein soll aber auch der Wahrheit entsprechen muss.
Wie @PeterSchu schon bemerkt, fehlt der Beendigungsgrund. Hast Du selbst gekündigt, ist ein Zeitvertrag abgelaufen oder wurde Dir gekündigt? Falls letzteres betriebsbedingt war, sollte auch das im Zeugnis stehen.
Deshalb habe ich gefragt, wer denn gekündigt hat. Wäre es eine betriebsbedingte Kündigung, weil Arbeitsplätze abgebaut werden, kann man dies in ein Zeugnis schreiben.
Wenn der AN allerdings verhaltens- oder personenbedingt gekündigt wurde, macht sich das im Zeugnis nicht gut. Bei einer verhaltensbedingten Kündigung wird aber das Zeugnis sowieso entsprechend ausfallen.
Der Schlusssatz des AG in Deinem Zeugnis ist ansonsten gut. Er bedankt sich für die Leistung und wünscht sowohl beruflich wie auch privat alles Gute. Schön wäre wenn z.B. noch: Wir bedauern, dass wir uns betriebsbedingt von ........trennen müssen" im Schlusssatz stände. Darauf gibt es aber kein Recht. Wenn der AG aber nachbessert, kann er das evtl. auch reinschreiben.
Ich schreibe selbst Arbeitszeugnisse und würde das auch als 3er-Zeugnis sehen.
Was fehlt, ist der Grund der Beendigung, das gehört auf jeden Fall rein. Auch fehlt, dass man bedauert, dass du ausscheidest. Dass kann daran liegen, dass man entweder froh ist, dich loszuwerden oder in deinem Betrieb nicht so häufig Arbeitszeugnisse geschrieben werden und es einfach vergessen wurde. Für einen neuen Arbeitgeber wäre das aber - ob nun zu Recht oder nicht, kann ich nicht beurteilen - ein Hinweis, das da irgendetwas im Argen lag.
Du kannst deinen Ex-Arbeitgeber bitten, das nachzubessern, du kannst aber auch einen eigenen Formulierungs-Vorschlag machen.
@ DarthMario
Ich schreibe selbst Arbeitszeugnisse und würde das auch als 3er-Zeugnis sehen. Was fehlt, ist der Grund der Beendigung, das gehört auf jeden Fall rein.
Darüber ob der Kündigungsgrund benannt wird oder nicht entscheidet einzig der Zeugnisempfänger und nicht der Aussteller.
Zeugnis entspricht Note 3. Kannst versuchen mit deinem Arbeitgeber eine Nachbesserung zu erreichen. Erzwingen kannst du sie nicht, da musst du Klagen beim Arbeitsgericht. Würde ich nicht machen kostet viel Geld, beim Arbeitsgericht zählt jeder seine Kosten. In deinem Fall bringt nur verhandeln etwas!
Du solltest schon einigermaßen konkret schildern, was du auszusetzen hast. Deine beiden vorschläge sind dann wohl ganz angebracht. Und vielleicht kannst du nachfragen, ob der Chef mit dem Begriff "gutes Zeugnis" auch eine Schulnote 2 gemeint hat. Dann sollte er in der Tat noch etwas nachbessern.
In der Schlussformel fehlt der Hinweis, dass man bedauert, dass du den Betrieb verlässt. Zu einem "runden Zeugnis" gehört sowas dazu. Es sei denn, es handelt sich um ein Arbeitsverhältnis, dessen Beendigung eh von Anfang an geplant war.
Es ist eine Kündigung durch den Arbeitgeber.
(3) Note „befriedigend“
Formulierungsalternativen a) Herr.../ Frau... scheidet mit dem heutigen Tag aus den Diensten der FernUniversität aus. Ich danke ihm/ ihr für seine/ ihre Arbeit und wünsche ihm/ ihr für die Zukunft alles Gute.
In welcher Form sollte der Grund stehen? Wirkt es nicht etwas unglaubwürdig, wenn das Zeugnis einer Note 2 entspricht (nach erhoffte Nachbesserung), aber das Arbeitsverhältnis durch Arbeitgeber gekündigt wurde?