muß ich als mieter das streusalz zahlen

9 Antworten

Nein, musst Du nicht, Du bist lediglich dazu verpflichtet, die Tätigkeit auszuführen, soweit der Vermieter im Mietvertrag die Streu- und Räumpflicht wirksam auf den Mieter übertragen hat. Jedoch ist die Beschaffung des Streusalzes durch den Vermieter über die NK-Abrechnung umlagefähig. Soweit kommt das noch, wer zahlt denn die Zeit und den Sprit, wenn der Mieter das Salz auch noch besorgen müsste?

Berny2  01.02.2010, 00:44

"Beschaffung des Streusalzes durch den Vermieter über die NK-Abrechnung umlagefähig"

Hmm, das wäre mir neu. Umlagefähig auf jeden Fall DANN, WENN im MV vereinbart.

firepower  01.02.2010, 00:50
@Berny2

Nichts Anderes habe ich geschrieben!

Wenn die Schneeräumpflicht und die Verpflichtung die Geräte, bzw. Streusalz zu stellen im Mietvertrag vereinbart wurde, muss der Mieter es zahlen. Ist dort nichts vereinbart, muss der Vermieter das Salz zur Verfügung stellen. Viele Gemeinden stellen auch Split oder Sand in Gefäßen zur Verfügung. Man sollte schauen wo der nächste Behälter steht und dort kostenlos etwas holen, wenn möglich.

  1. Der Eigentümer ist für das Räumen der Gehwege vor seinem Grundstück (nicht nur Haus) zwischen 7.00 Uhr und 20.00 Uhr verantwortlich.

  2. Diese Aufgabe der Reinigung des Gehweges kann er auf die Mieter abwälzen. Eine Kostenerstattung kann durch die Hausordnung geregelt werden. Aber im Normalfall wird das Material durch den Räumenden beschafft.

  3. Es gilt generell, dass die Nutzung von Streusalz nicht gestattet ist. Nur an steilen Stellen (z.b. abgesenkter Gehwegübergang) und bei Eisbildung ist die Nutzung gestattet.

  4. Der Gehweg muss vor dem gesamten Grundstück (bei Eckgrundstücken auch auf beiden Straßenzügen) geräumt werden auf einerMIndestbreite von 1,50 m.

  5. Was genau gilt, steht in den Ortssatzungen der einzelnen Städte.

Berny2  01.02.2010, 00:42

zu 80% i.O.

in einem Mehrfamilienhaus der Vermieter, weil ein Mieter nicht für einen anderen Mieter Umlagefähige Kosten auslegen muss...(aber Salz ist nicht erlaubt)

Berny2  01.02.2010, 00:45

falsch

PPanther  01.02.2010, 01:15
@Berny2

,...so sagen`s unsere Vermieter...

PPanther  01.02.2010, 01:20
@PPanther

und es gibt auch Urteile darüber...

Ich möchte keinen verbindlichen juristischen Rat geben. Aber ich glaube, dafür ist letzten Endes der Vermieter zuständig. Und in unserem Ort darf gar kein Salz verwendet werden.

Berny2  01.02.2010, 00:40

richtig. DH!!