Muss ich als ehemalige Geschäfsführerin den Jahresabschluss einer GmbH unterschreiben?

4 Antworten

http://www.vsrw.de/aktuelles/gmbh-und-steuern/670/gmbh-jahresabschluss

Anders macht es auch keinen Sinn. Schließlich hat der oder die Geschäftsführer dafür Sorge zu tragen, dass ein den gesetzlichen Vorgaben entsprechender Abschluss erstellt wird. Dazu gehört auch die treffende Darstellung der Vermögenslage. Soweit das nicht durch den Abschluss geleistet werden kann, ist dieses im Anhang zu erläutern.

Wenn also für die ordentliche Durchführung des Abschlusses der Geschäftsführer verantwortlich ist, wie soll dann eine andere Person unterschreiben? Denn Geschäftsführer ist doch die Person, die Berufen ist und diese Berufung auch angenommen hat.

Es gibt kein Organ einer Kapitalgesellschaft ehemalige Geschäftsführer.

Außerdem gehört es ja zur Pflicht des ordentlichen Kaufmanns, sich mit der Übernahme eines Unternehmens über die bisherigen Geschäfte ein vollständiges Bild zu machen. Das heißt für mich auch, dass der neue Geschäftsführer dabei die Aufgabe hat unrechtmäßige Sachverhalte des alten Geschäftsführers diesen in Haftung zu nehmen. Eben um die Gesellschaft vor Schaden zu schützen. Der neue darf ja auch nicht einfach Zahlungen weiter laufen lassen. Es könnte ja sein, dass keine wirksamen Verträge bestehen. Macht er das nicht und es kommt zu solchen fehlerhaften Zahlungen ist es ja die Haftung des neuen Geschäftsführers. Mindestens für den Zeitraum in dem er den Fehler zu vertreten hat.

Verstehe dieses bitte im Sinne eines Gutachten. Also eine begründete Meinung. Ein Gutachten oder Kommentar kann aber eine rechtliche Beratung nicht ersetzen. Wäre ich an Deiner Stelle wäre ein Anwaltstermin für mich Pflicht.

es ist der Abschluss des vergangen Jahres, ich denke das du ihn unterzeichnen musst.

Als Geschäftsfüher unterzei8chnen Sie die Bilanz für den Zeitraum Ihrer Geschäftsführung bis zur Abberufung.

Das galt vor 5 Std. bei der gleichen Frage wie auch jetzt!

schelm1schelm1schelm1 |vor ca. 5 Std.

Als Geschäftsführer unterzeichnen Sie die Bilanz für den Zeitraum Ihrer Geschäftsführung bis zur Abberufung.