Muss die Eröffnungsbilanz einer GmbH auch im Bundesanzeiger online veröffentlicht werden?
Muss die Eröffnungsbilanz auch online im Bundesanzeiger veröffentlicht werden oder nur der Jahresabschluss am Ende des Geschäftsjahres
1 Antwort
Es sind nur die Jahresabschlüsse zu veröffentlichen. Nach § 325 HGB (1) Die gesetzlichen Vertreter von Kapitalgesellschaften haben für diese den Jahresabschluss beim Betreiber des Bundesanzeigers elektronisch einzureichen. Also Eröffnungsbilanzen unterliegen nicht § 325, sind also nicht zu veröffentlichen.