muss ich alle lohnsteuerbescheinigungen angeben?

5 Antworten

Die ersten 8820 Euro, die du in 2017 verdient hast, sind steuerfrei (Grundfreibetrag).

Wenn du also nur einen Job angibst und unter 8820 Euro Brutto damit landest, bekommst du sämtliche Steuern zurück, die zu gezahlt hast. Deine zu zahlende Einkommensteuer ist also gleich Null.

Wenn du einen weiteren Job hinzufügst, liegst du wahrscheinlich über 8820 Euro mit deinem gesamten Bruttogehalt. Dann ermittelt die Wiso-Software deine zu zahlende Einkommensteuer. Diese ist nun größer als Null. Davon wird die bereits gezahlte Einkommensteuer abgezogen. Ist der Betrag negativ, bekommst du was zurück. Das heißt, du hast zu viel Steuern gezahlt. Aber jetzt bekommst du nicht mehr alles zurück. Es kann also sein, dass dies nun weniger ist, also bei nur einem Job.

Kommt auch drauf an wie viel Steuern du bei dem zweiten Job bereits gezahlt hast.

cod555 
Beitragsersteller
 04.02.2018, 19:20

perfekt hab da nur 8000€ verdient dankeschön das war mir nicht bewusst

Natürlich ergibt das einen Sinn, denn es wird stets der Grundfreibetrag von 8.820,- € angwewendet, nebst der Werbungskostenpauschale von 1.000,- € (wenn du keine höheren angibst), egal ob das an einem Tag oder auf 365 verteilt verdienst.

sollte ich eventuell nur die 2 angeben oder muss ich alle angeben

Du kannst so viele oder so wenig angeben wie du lustig bist, das Finanzamt rechnet dennoch mit allen dreien, da der Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet ist die Daten ans Finanzamt zu melden.

Die Einkommensteuer ist eine Jahressteuer. Sie erfasst immer die Zeit vom 01.01. bis 31.12. (Ausnahmen bei Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft außen vor).

Natürlich musst du alle angeben, und ja, ergibt Sinn, weil der Steuersatz in Deutschland mit dem Einkommen steigt. Je mehr zu verdienst, desto höher die Steuer.

Es nützt auch nichts, eine Bescheinigung zu „vergessen“. Die Arbeitgeber melden eh alle Daten ans Finanzamt.

du kannst auch keine angeben ....

das Finanzamt hat, da die Arbeitgeber zur elektronischen Übertragung VERPFLICHTET sind (41 b und 52 Abs. 52 EStG) sämtliche Lohnsteuerbescheinigungen im PC

Müssen musst du gar nichts. Du brauchst keine Steuererklärung abgeben, wenn du nur Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit hattest.

Es ist aber in deinem eigenen Interesse es richtig zu machen, da viel Geld erstattet bekommst, wenn du kein ganzes Jahr gearbeitet hast.

cod555 
Beitragsersteller
 04.02.2018, 19:05

wieso wird mir dann 700 euro weniger angezeigt wenn ich die 2 lohnsteuerbescheinigung angebe ?

Helefant  04.02.2018, 21:39
@cod555

Wenn Du falsche Angaben machst dann gibt es halt ein falsches Ergebnis, ist doch klar.