Mann hat Betriebsurlaub, meine Firma verweigert mir den Urlaub, und nun?
Mein Mann hat im August für 2 1/2 Wochen und im Dezember vom 24.12. bis zum 1 Do. im neuen Jahr (je nachdem wie es halt fällt) Betriebsurlaub.
In meiner alten Filiale war das nie ein Problem, dann wurde ich versetzt, beim ersten Mal ging es noch, da ich den Urlaub vor Wechsel abgegeben habe. Letztes Jahr, musste ich auf den Urlaub im Sommer verzichten, der Kompromiss war, das ich den im Winter nehmen darf.
Jetzt hieß es aber, als ich fragte, was den nun mit Urlaub ist, ich müsste den kompletten Urlaub verschieben. Ich meinte dann, ich hätte ja dann gar keinen Urlaub mit meinem Mann zusammen, da kam dass dann schon so rüber wie: Pech gehabt.
Weiß einer, wo ich mich informieren kann, ob das zulässig ist, mir wäre so, als gäbe es zumindest eine Woche oder so, wenn der Partner Betriebsurlaub hätte?!
Danke schon mal für die Hilfe, den über die Googlesuche, habe ich nicht das gefunden, was ich genau brauchte.
4 Antworten
Wenn der Urlaub ueber den Jahreswechsel bereits genehmigt wurde (so klingt das im Zusammenhang mit dem, was du da ueber den "verpassten" Sommerurlaub schreibst), ist es fuer den Arbeitgeber nahezu unmoeglich, diese Genehmigung wieder zurueckzuziehen. Mit hoher Wahrscheinlichkeit haettest du den Winterurlaub also gerichtlich durchsetzen koennen. Ist aber jetzt sowieso schon vorbei.
Einen grundsaetzlichen Rechtsanspruch auf gemeinsamen Urlaub mit deinem Ehepartner hast du allerdings nicht. Zwar ist dies sicher einer der zahlreichen Gesichtspunkte, die bei der Urlaubsplanung mit zu beruecksichtigen sind, ein grundsaetzliches Recht laesst sich aber allein hieraus nicht ableiten.
Wenn es betrieblich erforderlich ist, dann wirst du wohl auf den gemeinsamen Urlaub mit deinem Mann verzichten müssen. Es gibt da auch keine Gesetze oder ähnliches, die das regeln.
dein urlaub muss immer mit dem betrieb abgestimmt und genehmigt werden und dein arbeitgeber muss versuchen, deinen wünschen soweit wie möglich zu entsprechen.
wenn der urlaub nicht wie gewünscht genommen werden kann, muss das begründet sein. (anderer kollege hat früher eingereicht, z. b.).
du hast aber keinen anspruch darauf, deinen urlaub mit deinem partner zusammen zu nehmen. ihr beide müsst den urlaub erst beim arbeitgeber genehmigen lassen bevor ihr ihn bucht.
Arbeitest du bei Schlecker? Im Ernst. Frag einfach bei Ver.di oder ähnlichen Organisationen nach
Nein ich arbeite nicht bei Schlecker und bei uns gibt es keinen Betriebsrat.
Habe aber gefunden was ich suche: aus dem BUrlG Der Gesetzgeber hat vorgeschrieben, dass bei der Urlaubsplanung soziale Gesichtspunkte berücksichtigt.... auch wenn der Ehepartner eines Mitarbeiters zu einer bestimmten Zeit Betriebsurlaub machen muss, ist dies ein Kriterium.