Muss er das zahlen?
Hallo,
Vom jobcenter wurde gesagt, dass der Vater für die komplette Erstausstattung für das Baby aufkommen muss, stimmt das so?
Dazu müsste man wissen wie ihr lebt. Zusammen, getrennt?
Wir sind getrennt aber verstehen uns gut. Ich habe nicht gedacht das vom jobcenter die komplette Erstausstattung von ihm angefordert wird. Dachte nur Unterhalt und betreuungsgeld
6 Antworten
Die Frage ist nicht nur ob er es muss, sondern ob er es auch kann.
Erstausstattung stellt einen Sonderbedarf dar.
Erste Babyausstattung: Die Erstausstattung eines Säuglings stellt Sonderbedarf i.S. des § 1613 Abs.2 Ziff. 1 BGB dar und kann im Wege einer Schätzung mit einem Pauschalbetrag von 1.000,00 € gefordert werden (vgl. OLG Koblenz, Urteil vom 12.05.2009 – 11 UF 24/09; NJW-RR 2009, 1305)
https://www.familienrecht-allgaeu.de/de/mehrbedarf-sonderbedarf.html
Und um den Kindsvater nicht unnötig finanziell zu belasten, gerade wenn man sich gut versteht, sollte man sich zusammen Gedanken darüber machen was neu gekauft werden muss und was man gebraucht kaufen könnte.
Zumal Viele ja auch Freunde, Bekannte und Familie haben die gerne was zusteuern würden. Also macht es Sinn eine Liste anzulegen und Allen konkret mitzuteilen was gewünscht wird.
Jein.
"Für die Erstausstattung eines Babys dürfen dem unterhaltspflichtigen Vater pauschal 1000 Euro in Rechnung gestellt werden. Das entschied das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz."
Damit kommt man hin. Es muss ja nicht alles Neuware sein.
1000€ für die Erstausstattung ist schon komfortabel, das langt noch für Möbel und einen Buggy (gebraucht)
Vor allem wenn man bedenkt das ja auch die Kindesmutter ihre Leistungsfähigkeit mit einbringen muss.
ist der vater leistungsfähig, wird er selbstverständlich für die kosten der erstausstattung für das baby, als auch für die mutter rangezogen. selbstverständlich kann er das hinauszögern, wenn er noch nicht festgestellter vater des kindes ist. aber ab feststellung und eintragung als rechtlicher vater, wird er bei leistungsfähigkeit zur kasse gebeten. das jobcenter holt sich das geld auch nachträglich ein.
Jein.
Er ist natürlich auch in der Schwangerschaft bereits für das Kind Unterhaltspflichtig. Allerdings kann man ihn nicht zwingen, die Erstausstattung zu zahlen.
Zudem bist du als Mutter natürlich auch Unterhaltspflichtig deinem Ungeborenen gegenüber. Theoretisch müsstet ihr euch die Kosten teilen.
doch man kann ihn zwingen. indem sich das jc die unterlagen anfordert, wenn nötig auch mit gerichtlichen schritten, um prüfen zu können ob kv leistungsfähig ist.
Er hat einen Selbstbehalt, erst wenn er mehr als bereinigte 1280 € Netto hat, müsste er zumindest teilweise für die Erstausstattung aufkommen.