Muss eine Klassenarbeit in Thüringen 2 Wochen früher angekündigt werden?
Am Besten mit § und Absatz des Thüringer Schulgesetzes/ Thüringer Schulordnung
3 Antworten
Nein, muss sie nicht ^^
Sowas steht wenn dann in eurer Schulordnung.
Da kannst du selbst das Gesetz suchen und nachlesen: http://www.gesetze-im-internet.de/
http://www.hirnwindungen.de/schule/ascho_leist.html
§ 22 Schriftliche Arbeiten und Übungen
(1) Die durch die Ausbildungs- und Prüfungsordnung vorgeschriebenen schriftlichen Arbeiten zur Leistungsfeststellung (Klassenarbeiten, Kursarbeiten, Klausuren) sollen gleichmäßig über das Schuljahr verteilt werden. Die Arbeiten sollen entsprechend dem Alter der Schüler in der Regel vorher angekündigt werden. In einer Woche sollen nicht mehr als zwei Arbeiten, an einem Tag darf nur eine Arbeit geschrieben werden, soweit die Ausbildungs- und Prüfungsordnung nichts anderes bestimmt.
Da steht nichts, wie lange vorher es angekündigt werden muss.
Ok, trotzdem danke.
Und wozu soll das gut sein? Statt nach Paragraphen zu suchen, solltest Du Dich lieber vorbereiten. Fast alle Gesetzestexte kann man mit Google finden. Wenn Du es im Gesetz nicht findest, musst Du eventuell in Verordnungen suchen.
Mein Lehrer behauptet, dass das mit den Klassenarbeiten ankündigen nur von den Schülern ausgedacht wurde. Und ich versuche ihm jetzt das Gegenteil zu beweisen.
§ 58 ThürSchulO Leistungsnachweise
(2) Klassenarbeiten müssen sich aus dem unmittelbaren Unterrichtsablauf ergeben. In der Grundschule können sie angekündigt werden, in der Regelschule, im Gymnasium und in der Gesamtschule werden sie angekündigt. An zwei aufeinander folgenden Tagen darf insgesamt nur eine Klassenarbeit abgehalten werden.
...da steht aber nicht, wie viel früher es angekündigt werden muss