Ist eine Klassenarbeit nach langer Krankheit des Lehrers erlaubt?
Hallo, Wir sollten Anfang Mai eine Klassenarbeit in Deutsch schreiben die Lehrerin war allerdings zu dem KA Termin krank. Jetzt nach 5 Wochen kommt einfach eine Vertretungslehrerin rein und sagt uns das wir die KA am nächsten Tag schreiben sollen. Ist das nach dem Säsischen Schulrecht erlaubt sie wurde ja angekündigt aber wir hatten 5 Wochen kein geschickte und ich weiß nichts mehr über die Arbeit muss man da nicht ne Arbeit wieder 1 Woche vorher ankündigen
8 Antworten
Wenn die Arbeit angekündigt war, dann ist es durchaus erlaubt. Hättet dann halt lernen sollen, wenn ihr wüsstet, dass eine Arbeit geschrieben wird.
Warum fragst du nochmals? Ja, es ist erlaubt. Die Arbeit war angekündigt. Wenn ihr euch nicht vorbereitet habt, ist das euer Problem.
Deutsch oder Geschichte?
Und ja, du hast ja schonmal gelernt dafür. Natürlich darf die Arbeit geschrieben werden!
Die darf geschrieben werden.
Eine Arbeit muss angekündigt werden und das war sie bei euch. Wenn eine Arbeit zu einem bestimmten Termin angekündigt ist und der Lehrer an diesem Tag nicht da ist, dann muss man in den nächsten Stunden mit einer Arbeit rechnen und vorbereitet sein. Außerdem wurde es euch ja nochmal einen Tag vorher gesagt.. die meisten fangen eh erst einen Tag vor einer Klassenarbeit an zu lernen, also von daher.. Auf jeden Fall ist es erlaubt.