Absichtliches Tür öffnen gegen Motorradfahrer
Hallo, heute hab ich einen krassen Vorfall miterlebt: Ein Motorrad hat sich im Stau durch die Autos gequetscht. Auch wenn er keine Sachschäden angerichtet hat, ist es Verboten, dass ist klar. Jetzt hat aber einer der Autofahrer absichtlich seine Autotür so geöffnet, dass der Motorradfahrer nicht mehr rechtzeitig bremsen konnte und voll dagegen gefahren ist. Ich weiß deshalb, dass es Absicht war, weil der Autofahrer gebrüllt hat: "Damit du es lernst, Ar*******!" und noch ein paar andere Beleidigungen.
Ich muss zur Polizei um eine Aussage zu tätigen, was ich auch gerne mache bei so einer Situation.
Mich interessiert aber, welche Strafe dem Autofahrer drohen, immerhin ist es Körperverletzung. Bitte keine Kommentare wie "das hat der Motorradfahrer verdient" und sowas.
7 Antworten
Eigentlich ist hier bereits alles gesagt. Das was der Motorradfahrer in dem Falle gemacht hat, war eine Ordnungswidrigkeit.
Das was der Autofahrer gemacht hat war in dem Falle aber mindestens eine Straftat, nämlich gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr. Denn wie wir alle in der Fahrschule gelernt haben, haben wir uns zu vergewissern, dass alles frei ist, wenn wir die Autotür öffnen. Und in diesem sind wir sogar auch für unsere Beifahrer verantwortlich, wenn sie die Beifahrertür unachtsam öffnen und dabei z.B. auf dem Radweg einen Fahrradfahrer zum Sturz bringen.
Wenn der Autofahrer das allerdings bewusst gemacht hat, dann war das nicht nur ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, sondern auch noch Nötigung und im Falle einer Verletzung beim Motorradfahrer oder eines Schadens am Motorrad auch noch Körperverletzung und Sachbeschädigung. Die Beleidigung kommt noch oben drauf. Und das sind wie bereits gesagt Straftaten, die höher wiegen, als die Ordnungswidrigkeit, die der Motorradfahrer begangen hat.
Sowas regt mich besonders deswegen echt auf, da ich selber viel Motorrad fahre und man in den Motorradklamotten einfach eingeht, wenn man im Stau stehenbleiben muss. Gerade wenn es warm ist und die Autofahrer alle schön ihre Klimaanlage an haben... Daher wird das durchfahren durch den Stau mit dem Motorrad auch fast immer von der Polizei toleriert, solange man niemanden behindert oder gefährdet.
Entschuldigung, dass ich das jetzt so sage, aber wenn das einer bei mir gemacht hätte, hätte ich nicht dafür garantieren können, dass ich ruhig bleibe. In dem Moment hätte entweder er oder sein Auto von mir was zurückbekommen. Aber wohl eher sein Auto, da sich die meisten Autofahrer sofort in ihrem Auto verkriechen, sobald man im schwarzen Kombi und mit geschlossenem, verspiegeltem Visier auf sie zukommt. Ich erlebs leider fast wöchentlich, dass ich von Autofahrern angepöbelt werde. Komischerweise sind sie immer sofort ruhig, wenn ich absteige...
Hallo wolltemalwissen,
ich schließe mich hier Crack voll und ganz an.
Ich sehe hier auch "nur" eine Nötigung und noch den Straftatbestand der gefährlichen Köperverletzung erfüllt. Um den Straftatbestand der Körperverletzung zu erfüllen langt auch schon der Versuch.
Zusätzlich sehe ich hier noch den Straftatbestand der Sachbeschädigung (die im übrigen auch im Versuch strafbar ist) als erfüllt an.
Weder sehe ich beim Autofahrer, noch beim Motorradfahrer den Straftatbestand des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr noch eine Straßenverkehrsgefährdung erfüllt.
Ich gehe nicht davon aus, dass dem Autofahrer eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung erwartet, eher eine Freiheitstrafe mit Bewährung oder am wahrscheinlichsten eine Geldstrafe im vierstellen Bereich. Die Frage ist hier, ob bei so einem Verhalten die charakterliche Eignung zum Führen von Fahrzeugen angezweifelt wird und somit eine MPU angeordnet wird.
Schöne Grüße
TheGrow
Sage das genau so aus wie Du es erlebt hast. Der Autofahrer wird seine Strafe bekommen, weil er den Unfall vorsätzlich verursacht hat.
Neben dem Schadenersatz noch eine Strafe für das absichtliche Herbeiführen eines Unfalls und Beleidigungen.
Der Autofahrer muss hier mit einer Anzeige wegen Nötigung und Körperverletzung rechnen.
Das wird nicht billig und am Ende wird er wohl daraus etwas lernen...
"Er" wird für die nächsten Jahre die Tarife der Regionalbahn lernen müssen.
Richtig so....
Der Motorradfahrer hat viell. eine Ordnungswiedrigkeit begangen, der KFZ-Fahrer allerdings hat eine vorsätzliche gefährliche Körperverletzung, gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr, Beleidigung und Sachbeschädigung begangen. Auch wenn ein Autofahrer in Not die Tür aufreißt, hat er sich davon zu überzeugen, daß hinter (neben) ihm alles frei ist. In der Fahrschule lernt man schon seit zig Jahrzehnten, daß man, bevor man aussteigt oder nur die Tür öffnet, sicherzugehen hat, daß frei ist. Also hat für mich der Autofahrer eindeutig die Hauptschuld, zumal er die Tür ja vorsätzlich geöffnet hat. Für mich ist er charackterlich eine gefahr für den Straßenverkehr und außerdem noch dumm; denn durch seine Äußerungen hat er die Vorsätzlichkeit seines Handelns ja selbst bestätigt.
Im Übrigen hat der KFZ-Fahrer billigend in Kauf genommen, daß auch andere Verkehrsteilnehmer in Mitleidenschaft hätten gezogen werden können.
Meine Aussage werde ich natürlich genauso abgeben. Ich frage nur aus Interesse, weil es mich beschäftigt was solche Leute für Strafen erwarten.