Muss eine Anzahlung rückerstattet werden??
Hallo zusammen! Folgende Sache: Ich wollte ein Haus für einen Betrag X kaufen und wurden uns mit dem Verkäufer einig. Anschließend musste ich mich um die Kreditangelegenheiten kümmern. Dies hat einige Zeit in Anspruch genommen, da der Grundrissplan des Hauses veraltet war einiges ab Papierkram von dem Verkäufer gefehlt hatte und diese wieder beantragt werden mussten. Vorher wollte der Verkäufer jedoch eine Anzahlung haben, da er sich sicher sein wollte, dass ich das Haus auch haben möchte. Gesagt getan, eine Anzahlung von 2000€ wurden getätigt und dies wurde auch schriftlich festgehalten. Anschließend kam nach ca 3-4 Wochen eine Absage von dem Kreditinstitut und der Verkäufer wollte auch nicht länger warten. Nachdem ich Ihm diese Nachricht auch übermittelt hatte, haben wir uns geeinigt, dass der Kauf nicht stattfindet. Jedoch sieht der Verkäufer es nicht ein, mir die 2000€ zurückzuzahlen. Hat er denn das Recht dazu? Wie bekomme ich das Geld wieder zurück? Habe ich überhaupt eine Chance?
Vielen Dank im Voraus
3 Antworten
Wenn es eine anzahlung war und auch als solche deklariert war, muss die zurück.
Ich wollte ein Haus für einen Betrag X kaufen und wurden uns mit dem Verkäufer einig. --> Anzahlung
Grundsätzlich kommt ein Kaufvertrag bei zwei übereinstimmenden Willenserklärungen zustande; bei Immobiliengeschäften bedarf es aber einer notariellen Beurkundung, damit ein rechtswirksamer Vertrag zustande kommt.
Vorverträge bedürfen ebenfalls einer notariellen Beurkundung.
Daher ist durch die mündliche Einigung KEIN rechtswirksamer Vertrag zustande gekommen.
Es gibt zwar noch eine Haftung auf den Ersatz eines "Vertrauensschadens", wenn der Vertrag ohne trifftigen Grund nicht zustande kommt - aber das ist nur in den seltensten Fällen möglich und da noch keine Kreditzusage durch die Bank vorlag, trifft das hier nicht zu, da eine Kreditverweigerung der Bank ein wichtiger Grund ist, keinen Vertrag einzugehen.
Die 5.000 € sind zurückzuzahlen.
Ggf. ist der Betrag durch Mahnbescheid oder Klage einzufordern.
perfekt erklärt
das wäre ungerechtfertigte bereicherung, er darf das geld nicht einfach so behalten. es sollte doch auf den kaufpreis angerechnet werden. ihr habt einen herausgabeanspruch wegen ungerechtfertigter bereicherung, weil kein kaufvertrag zustande gekommen ist. inwiefern der verkäufer anspruch auf etwaigen aufwendungsersatz hat, weil er sich jetzt um nen anderen käufer kümmern musste und damit so lange warten musste, steht auf nem anderen blatt, da weiss ich nicht was ihr da schriftlich festgehalten habt. er hat ja auch darauf vertraut, dass das jetzt alles klappt. aber einfach so behalten darf er das alles nicht. würde nochmal schriftlich auffordern mit fristsetzung zur rückzahlung und darauf hinweisen, dass es ansonsten über den anwalt laufen wird,