Umsatzsteuer bei Einkauf in EU ans Finanzamt nachzahlen

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Wenn du in der EU mit USt-ID einkaufst und ohne USt. beliefert wirst, tätigst du einen IG-Erwerb. Dies ist ein steuerbarer Umsatz, auf den du 19% USt. zahlen musst. Den IG-Erwerb musst du in deiner regelmäßigen USt-Voranmeldung angeben und entsprechend der Fristen bezahlen. Da du Kleinunternehmer bist, bekommst du die IG-Erwerb-USt. nicht als Vorsteuer zurück.

Kleinunternehmer UND USt.-ID... wusste gar nicht dass das geht.

Helefant  01.03.2013, 20:50

Wusstest Du nicht? Aber Du hast als einziger genau die Frage beantwortet, und dann auch noch richtig.

Naja, mit der Einschränkung natürlich, dass die Voranmeldungen in diesem Fall nur für Zeiträume abzugeben sind, in denen tatsächlich innergemeinschaftliche Erwerbe getätigt wurden ;)

Kleinalrik  03.03.2013, 15:53
@Helefant

Danke!

Nun ja. Ich hab halt unter der Prämisse weitergedacht, "WENN das geht, dann vermutlich nur so."

Stimmt, als Kleinunternehmer muss man - zunächst - keine UVA abgeben, aber in Zeiträumen mit IG-Erwerben dann doch wieder. Ich glaube, 18e ?

Zuerst gründest du eine Firma und nimmst dazu die im Umsatzteuerrecht verankerte Kleinunternehmerregelung in Anspruch und dann kaufst du im Ausland ohne Umsatzsteuer ein, warum? Damit bist du verpflichtet monatlich eine Umsatzsteuervoranmeldung an das Finanzamt einzureichen und zwar bis zum 10. des Folgemonats. Ist die zu zahlende Umsatzsteuer im EU-Land soviel höher als 19% oder warum machst du das? Um welche Beträge geht es den? Ist diese Mehrarbeit für die Abgabe der Voranmeldung wirklich sinnvoll? Rechne das erst einmal aus und dann handle.

Helefant  01.03.2013, 20:47

In dem Fall genügt es, nur für die Zeiträume eine Umsatzsteuer-Voranmeldung einzureichen, in denen tatsächlich innergemeinschaftliche Erwerbe getätigt wurden.

die deutsche MWSt gilt doch nur in D. wenn du im Ausland OHNE deutsche MWSt. einkaufst dann gibst du es in der nächsten Ust-Voranmeldung mit an, und zwar in dem entsprechenden Feld. In dem beiliegenden Merkblatt findest du auch die entsprechenden Hinweise. mfg,

DerDerAntwort 
Beitragsersteller
 27.02.2013, 22:19

Danke! Wann muss man die Ust-Voranmeldung abgeben?

JoWaKu  28.02.2013, 17:25
@DerDerAntwort

Sehr(!) kurzfristig nach Monatsende.

Wie schlau ist das denn? Rechne mal nach oder lass es Dir von jemandem nachrechnen, der sich mit Buchhaltung auskennt. Wenn Du umsatzsteuerpflichtig bist kannst Du alle Vorsteuern absetzen. Was hast Du davon, wenn Du Dich von ausländischen Steuern befreien lässt und diese dann hier nachzahlst ohne sie absetzen zu können? Hinzu kommt doch auch noch die Vorsteuer von anderen Dingen, die Du geschäftlich brauchst, die Du ja auch absetzen kannst.

Und jetzt rechne auch noch die ganze Arbeit, die Du dadurch hast. Ein schlechtes Geschäft.

Ich denke, was Du wirklich willst ist, Steuern sparen ohne Ende. Da macht der Staat nicht mit. Immerhin nimmst Du ja auch von ihm Leistungen an, die er von Steuergeldern bezahlen muss.

Die Vorsteuer bezahlt ja letztendlich der Vorgänger, also Dein Lieferant. Bist Du z.B. von Umsatzsteuer befreit, so bezahlst Du ja auch die volle Steuer von einem Lieferanten, der mwst-pflichtig ist.

Also mach es Dir nicht zu kompliziert und frage jemanden, der beim Steuerberater arbeitet. Der wirft einen kurzen Blick auf Deine Einkäufe und Verkäufe und sagt Dir, was am besten ist.

Helefant  01.03.2013, 20:45

Warum musste ich das jetzt durchlesen? Es geht doch hier nicht um die Frage, ob der Frager die Kleinunternehmerregelung anwenden soll oder nicht!

Enki40  01.03.2013, 21:49
@Helefant

Tja, hättest Dich ja stoppen können. Es ist richtig. Es geht darum, dass der Frager versucht zusätzliche Steuergewinne zu machen. Und das ist so umständlich, - und wird auch so nicht funktionieren - dass er sich deshalb am besten mit einer Fachkraft bespricht. Dabei ist es so einfach, dass er vermutlich noch nicht einmal einen teuren Steuerberater braucht.