Hausverbot bei Media Markt und Saturn?
Guten Tag,
ich habe ein Schreiben von Saturn bekommen in dem mir ein Hausverbot erteilt worden ist. Aus dem Schreiben geht aber nicht hervor das es auch für die Konzerntochter Media Markt gehört: Sehr geehrter Herr XXXXXX mit betreten unsere Geschäfträume haben sie unseren Geschäftsbedinungen zugestimmt, welche für diese Fälle ein Hausverbot von 24 Monaten vorsehen....
Jetzt meine Fragen dazu:
- Auf nachfrage kann mir nicht die Textstelle gezeigt werden, in dem diese Regeleung steht.
- Aus dem Schreiben geht nicht hervor, dass Media Markt dazu zählt.
- Es steht nur eine Adresse von dem Saturn, Wo steht das es auch für andere Märkte auch zählt?
- Mündlich wurde mir damals 1 Jahr gesagt, warum steht da jetzt 2?
Ich würde mich über produktive Antworten freuen.
7 Antworten
Jeder Eigentümer oder Hausrechtbesitzer (z.B. Mieter) kann dir ohne Grund und so lange er möchte, ein Hausverbot für seine Räumlichkeiten erteilen. Dazu benötigt man keine AGBs und keine Gesetze. Vergiss nicht, dass du das Hausverbot durch eine Straftat selbst verursacht hast. Du mußt lernen, die Konsequenzen deines Handelns zu tragen und Strafe muß sein.
Das Hausverbot ist gleichzeitig auch zum Schutze der Kunden. Warum? Weil finanzielle Verluste durch Diebstähle auf alle Preise draufgeschlagen werden. Das heißt, je höher die Verlustquote aufgrund von Diebstählen, desto höher sind die Preise für alle anderen Kunden.
(Ich bin davon ausgegangen, dass du das Hausverbot aufgrund eines Diebstahls bekommen hast)
Kommentar von
SirKermit
,
vor 6 Std
Es gibt jede Menge Rechte, aber das, was du möchtest, scheint es nicht zu geben, aus
Mit der Entscheidung stärkt der Bundesgerichtshof das Hausrecht von
Geschäftsleuten mit Publikumsverkehr. Das Gericht betont nämlich,
grundsätzlich dürfe jedermann frei entscheiden, wie er sein Hausrecht
ausübt. Dementsprechend seien auch Hausverbote erlaubt. So ein
Hausverbot muss nach Auffassung des Bundesgerichtshofs noch nicht einmal
begründet werden. Dies bedeutet, dass ein Abgewiesener noch nicht
einmal Auskunft verlangen kann, warum er keinen Zutritt erhält.
Du hast das Urteil nicht verstanden. Da steht nirgends, dass es keines Grundes bedarf. Im entsprechenden Fall ging es beispielsweise um die politische Gesinnung des Gastes.
ja das stimmt alles so. allerdings wenn man schreibt man hat dagegen verstoßen muss man diese auch zur durchsicht geben
Nein, muss man nicht. Wieso regst du dich eigentlich darüber auf? Denke lieber mal über deine Straftat nach und rege dich über dich selbst auf!
allerdings wenn man schreibt man hat dagegen verstoßen muss man diese auch zur durchsicht geben
Manchmal ist es schon erstaunlich. Du kennst deine Rechte (oder glaubst es), aber so ein paar klitzekleine Pflichten gibt es auch. Und "Huch, ich wusste ja gar nicht, dass man nicht klauen darf. Hat mir niemand gezeigt!" ist schon eine recht eigenwillige Ansage. Was erwartest du denn bei Ladendiebstahl? Das Bundesverdienstkreuz?
Das Hausverbot ist meistens schon eindeutig formuliert. Da könnte z.B. stehen, dass es "in allen Häusern der Media-Saturn-Unternehmensgruppe" gilt.
das steht da aber nicht
Mündliche Zusagen sind nie etwas wert, leider. Da kannst du gar nichts
machen, woher weisst du, dass das auch für Media Markt gilt? Das weißt du nicht, wenn du alles genau nachliest oder? Wenn du das irgendwo findest, hast du schlechte Karten, wenn nein, stell dich doof. Was kann dir schon passieren im MediaMarkt? Du weisst von gar nichts. Es steht ja nirgends. Und im übrigen: bitte benimm dich in den Geschäften. Alle anderen Kunden müssen sowas ausbaden über die Preise. Nicht die Konzernleitung wird geschädigt.
Du hast HAUSverbot. Das bedeutet, du darfst das Haus nicht betreten. Das sind aber alles Sachen, die du googeln kannst
ich möchte keine anzeige wegen Hausfriedensbruch
aus dem schreiben geht das nicht hervor. da ist die adresse von dem Saturn wo es passiert ist und kein genauer Hinweis auf andere
online kaufen kann ich doch? und nach Hause liefern
Schließlich hast du Hausverbot, kein internetverbot. Bestelle über paypal oder Vorauskasse und es kann sein, dass es kein Problem ist. Warum probierst du es nicht einfach aus?
woher ich das weiß? weil es mündlich gesagt wurde schriftlich aber nicht
Die Frage: woher ich das weiß, war insofern nicht ernst gemeint, als dass ich meinte, dass du das gar nicht wissen kannst, wenn du das selber nicht schriftlich hast. Ich weiß nicht, ob du mich jetzt besser verstehst. Mündliche Absprachen gelten nicht. Folglich gilt das natürlich auch zu deinem Gunsten. Steht in deinem Schreiben ein Hinweis, dass dies für alle Saturn Geschäftsbereiche gilt, bist du in der Pflicht heruaszufinden, welche GB es gibt. Fehlt irgendein Hinweis darauf, dann mache dir nicht so einen großen Kopf und geh bei Media Markt einkaufen. Sicherheitshalber nur mit Bargeld bitte und keinen Online Kauf. Sobald du da angesprochen wirst, bist du informiert und darfst da wirklich nicht mehr hin - bzw. du musst - um das durchzufechten - einen Anwalt dazu ziehen.
aus dem schreiben was ich oben aufgeführt habe in text form geht dies nicht hervor
HV gibts meistens bei Diebstahl..
Du hast da irgendwas "angestellt" und jetzt möchtest Du noch mit ihnen über Kleinigkeiten rechten?
Am besten mal direkt zum Anwalt.
es geht mir nur darum, das ich nirgends einsehen kann wo das steht. und wieso Media Markt dazu gehört obwohl es im schreiben nicht steht
@MaGo19
Denke doch lieber mal über deine Straftat und darüber nach, wie du dir deine Zukunft vorstellst, anstelle hier so ein Theater zu machen. Du hast die Situation selbst verschuldet, begreife es endlich!
Da Mediamarkt Saturn das Hausrecht haben, dürfen Sie jederzeit jedem, sogar ohne Angabe von Gründen, Hausverbot erteilen.
Sie können das auch nach Belieben verlängern.
Man kann juristisch nicht dagegen angehen. Es muss nicht begründet werden.
guck mal oben die Frage an und dann antworte nochmal
Guck Du dir mal lieber § 242 StGB an.
Das stimmt so nicht. Wenn Geschäfte wie Media Markt oder Saturn der Allgemeinheit den Zugang eröffnen ,dann brauchen sie einen vernünftigen Grund, um bestimmte Personen wieder auszuschließen. Willkürlich können sie kein Hausverbot erteilen. Aber ein Diebstahl im eigenen Haus bzw. in dem der Konzerntochter ist natürlich ein solcher hinreichender Grund.
Kommentar von
SirKermit
,
vor 6 Std
Es gibt jede Menge Rechte, aber das, was du möchtest, scheint es nicht zu geben, aus
Mit der Entscheidung stärkt der Bundesgerichtshof das Hausrecht von
Geschäftsleuten mit Publikumsverkehr. Das Gericht betont nämlich,
grundsätzlich dürfe jedermann frei entscheiden, wie er sein Hausrecht
ausübt. Dementsprechend seien auch Hausverbote erlaubt. So ein
Hausverbot muss nach Auffassung des Bundesgerichtshofs noch nicht einmal
begründet werden. Dies bedeutet, dass ein Abgewiesener noch nicht
einmal Auskunft verlangen kann, warum er keinen Zutritt erhält.
Was soll ich mit der Entscheidung anfangen? Wenn Du damit das Gegenteil meiner Aussage belegen möchtest scheiterst du.
Naja wird wieder aufgelegt oder warteschleife für 3h
Antwortet keiner
Du rufst da an und die reden nicht mit dir am Telefon?
die gehören zusammen ja, aber es steht nirgends das das Hausverbot für Media Markt gilt
Dann bleibt dir nichts anderes übrig, als direkt zu fragen, für welche Filialen das Verbot gilt. Es steht im Schreiben die Kontaktadresse und eine Telefonnummer. Rufe dort an.
Aber von Media Markt selber habe ich kein Hausverbot bekommen, nur von Saturn
Das spielt keine Rolle. Die gehören zusammen. Das ist die Metro Gruppe.
Und wenn morgen Edeka schreibt, dass du Hausverbot bekommst, dann ist das eben so.
Jemand der sein Geschäft der Öffentlichkeit öffnet kann nicht einfach so willkürlich Hausverbote erteilen. Der braucht schon einen Grund.