Muss ein gesetzlicher Betreuer auch am Wochenende arbeiten? Sollte ich noch eine SMS schreiben?

4 Antworten

Im Idealfall unterstützt der Betreuer den Betreuten und übt keine Machtposition aus - Ziel sollte sein, den Betreuten so selbständig zu machen, wie irgend möglich, damit das Betreuungsverhältnis auch möglicherweise wieder aufgelöst werden kann. Im Idealfall. Im Einzelfall sieht das alles wieder ein wenig anders aus - kommt auch auf die Erkrankung des Betreuten an (ein geistig behinderter Mensch wird immer einen Betreuer haben) und auf den Umfang der Betreuung. Die ist in drei Punkte unterteilt,die einzeln vergeben werden können.

-Ortsverfügung (wo darf/soll sich der Betreute aufhalten)

-Vermögensverfügung

_gesundheitliche Verfügung (OP ja oder nein etc.)

Es gibt Berufsbetreuer und private Personen, die betreuen. Da gibt es auch entsprechende Gesetze an die sich der Betreuer zu halten hat -wie gesagt, es sollte keine Machtgeschichte sein, sondern eine Unterstützung zum Wohle des Betreuten. Ob der Betreuer auch am WE für dich da ist, wird im Einzelfall abgeklärt.

Aber wenn am WoE der Betreute ins Krankenhaus muss, dann muss der Betreuer ran - von daher ist es ein 24-Stunden-Job -als ob du ein Kind hättest.

Der Betreute kann auch sagen, ob er sich gut betreut fühlt und den Betreuer absetzen. Aber das ist eine langwierige Geschichte, die vor Gericht entschieden wird und das Krankheitsbild spielt dabei auch eine Rolle.

LaraKuschelHase 
Beitragsersteller
 18.02.2012, 14:53

Meine Betreuung werde ich auch wieder versuchen aufzuheben, es war ein großer Fehler da er irgendwie mein ganzes Leben versucht umzukrempeln obwohl alles geregelt ist.. :( Ich bin eigentlich nicht Psychisch Krank, deswegen weiß ich auch nicht mehr ob es überhaupt für mich in Frage kommt, ich habe geschrieben es bestehe ein Verdacht auf Borderline, aber getestet wurde es noch nie.. und ist nun auch nicht mehr so.. habe als Nachweis einen Brief von einer Psychiatrie in der ich mich vor 3 Jahren befand getan, die Psychischen Krankheiten die da stehen sind eigentlich eher Zeitlich gewesen, also etwas was sich jederzeit wieder ändern kann.. und das hatte es.. was meinst du mit langwierige Geschichte? Also kann es sein, das auch wenn ich nicht Psychisch Krank bin, den gar nicht mehr so schnell los werde?

Injure  18.02.2012, 15:16
@LaraKuschelHase

Betreuer und Betreuter werden angehört, was jeder zu sagen hat und wenn Papier da sind, dann sollten die auch vorgelegt werden. Das Gericht prüft dann die Fakten. Als der Mann, den ich betreut habe , die Betreuung lösen wollte, habe ich zugestimmt - es wäre nicht gut gelaufen, wenn sich einer unwohl fühlt (meine Denke). Trotzdem hat es dann noch sechs Wochen gedauert, bis ich "frei" war.

Injure  18.02.2012, 15:22
@Injure

Schreib lieber so, wie dalawa empfiehlt. SMS kommt nicht immer an. Wenn du Papier in der hand hast, kann man besser sehen, das da was passiert ist.

Wenn ein Betreuer vom Amtsgericht eingesetzt wurde, sind alle Verträge nur gültig und wenn der Betreuer diese unterschreibt. Ein Betreuter hat zwar das Recht alle Dinge zu verlangen die im Rahmen seiner Finanzen möglich sind, der Betreuer muss es jedoch unterzeichnen da Verträge ohne die Unterschrift des Betreuers keine Gültigkeit haben. Eine Betreuung wird ja nicht aus willkür ausgesprochen. In den meissten Fällen sind die Personen die betreut werden psychisch krank oder haben Suchterkrankungen so daß sie das Alltagsleben nicht alleine bestreiten können.

LaraKuschelHase 
Beitragsersteller
 18.02.2012, 14:36

Ja ist ein Betreuer vom Amtsgericht aber ich kann auch selbst Verträge unterzeichnen, nur er kann es eben auch, aber jetzt geht es nur um das schreiben an die GEZ, das er mir nicht antwortet.. Und ich kann mein Alltagsleben gut hinbekommen, nur zu der Zeit hatte ich halt gewisse Probleme und dachte es wäre das richtige, nun kann ich das alles und er will mir meine Selbstständigkeit nehmen..

pilot350  18.02.2012, 14:36
@LaraKuschelHase

schicke ihm eine sms, wie wichtig das für Dich ist.

dawala  18.02.2012, 14:47
@pilot350

Diese Aussage ist falsch. Es gibt die Betreuung mit und ohne Einwilligungsvorbehalt. Wäre dies anders, hätten wir ja wieder Zeiten wie damals als es nur Vormundschaft gab. Allerdings hat ja dieser unser Staat darauf bestanden dass Betreuungen in den Zuständigkeitsbereich der Amtsgerichte gehören. Weltweit einmalig. In allen anderen 177 Ländern welche dieses Gesetz mit unterzeichnet haben sind Notare zuständig oder andere Menschen welche nicht diese Sonderrechte von gesetzes wegen haben wie Richter. Heraus kommt, dass ein Betreuer dann so bald als möglich damit beginnt die fürsorgeberechtigte Person zu entmündigen. Dabei hat die fürsorgeberechtigte Person in der Regel keinen Einblick in das was hinter ihrem Rücken zwischen Richter und Betreuer mündlich besprochen wird ohne Wissen der fürsorgeberechtigten Person.

Schreibe den Sachverhalt auf Papier, kopiere dies oder schreibe ab damit Du mindestens zwei Durchschläge davon hast. Gehe mit zwei dieser Durchschläge am Montag zum Gericht und lasse Dir auf einem die Abgabe bescheinigen. Mache es als Eilantrag. Das dritte Papier schickst Du dem Betreuer per Post zu. Verlange Auskunft darüber, ob Du Betreuung mit oder ohne Einwilligungsvorbehalt hast. Verlange Auskunft, was in dieser Angelegenheit geschieht. Bekommst Du keine schnelle Antwort wende Dich an einen Rechtsanwalt. Je länger Du wartest, je weniger Rechtsanwälte wirst Du finden denn die Amtsgerichte in diesem Land gefallen sich darin die Angelegenheit mehr und mehr zu komplizieren sodass kaum noch jemand durchblickt.

Ist der Betreuer per Gerichtsbeschluss bestellt worden?!

Wende dich an die Betreuungsstelle, am besten machst du einen Termin aus, und machst ihnen klar wie wichtig es ist, das du selbstständig bleibst.

lg

pilot350  18.02.2012, 14:35

und was nützt das? nichts!

laurajane29  18.02.2012, 14:46
@pilot350

Mein Vater hat auch seine Betreuung selber aufgehoben indem er vor Gericht war!

Injure  18.02.2012, 14:52
@pilot350

pilot, ich habe ja keine Ahnung, welche persönlichen Erfahrungen du mit Betreuern hast, aber Zetern und Zagen ist nicht hilfreich, den Kopf in den Sand stecken auch nicht. das Betreuerprinzip hat die frühere Entmündigung abgelöst und ist Klassen besser...aber es kommt sehr drauf an, was man draus macht und gegen Willkür kann man allemal was tun. Ich weiss das.