Muss ein Geisterfahrer eigentlich irgendeine Strafe zahlen, wenn er keinen Schaden angerichtet hat?
3 Antworten
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Recht
In Deutschland ist Falschfahren unter Umständen eine Gefährdung des Straßenverkehrs und damit eine Straftat nach § 315c Strafgesetzbuch. Der auf Falschfahrer bezogene Teil der Vorschrift lautet: „Wer im Straßenverkehr […] grob verkehrswidrig und rücksichtslos […] auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen wendet, rückwärts oder entgegen der Fahrtrichtung fährt oder dies versucht […] und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“ Als Nebenfolge kommt ein Fahrverbot nach § 44 in Betracht.
Der Führerschein ist weg. Alles weitere hängt von der Absicht und den Folgen ab, bewegt sich aber zwischen Geldstrafe und 5 Jahren Gefängnis.
ElFrido
01.12.2020, 16:19
Beitragsersteller
Heftiger Hase..
Pialesb29
01.12.2020, 09:55
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Wer mit der Geisterbahn fahren will, zahlt immer vorher.
Du aber meinst wohl einen Geisterfahrer auf der Autobahn. Der wird wohl selbst dann eine Strafe erhalten, wenn es keinen Unfall gibt, da er andere gefährdet hat.