Muss ein Geisterfahrer eigentlich irgendeine Strafe zahlen, wenn er keinen Schaden angerichtet hat?

3 Antworten

In Deutschland ist Falschfahren unter Umständen eine Gefährdung des Straßenverkehrs und damit eine Straftat nach § 315c Strafgesetzbuch. Der auf Falschfahrer bezogene Teil der Vorschrift lautet: „Wer im Straßenverkehr […] grob verkehrswidrig und rücksichtslos […] auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen wendet, rückwärts oder entgegen der Fahrtrichtung fährt oder dies versucht […] und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“ Als Nebenfolge kommt ein Fahrverbot nach § 44 in Betracht.

https://de.wikipedia.org/wiki/Falschfahrer#Deutschland

Der Führerschein ist weg. Alles weitere hängt von der Absicht und den Folgen ab, bewegt sich aber zwischen Geldstrafe und 5 Jahren Gefängnis.

ElFrido 
Beitragsersteller
 01.12.2020, 16:19

Heftiger Hase..

Pialesb29  01.12.2020, 09:55

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Wer mit der Geisterbahn fahren will, zahlt immer vorher.

Du aber meinst wohl einen Geisterfahrer auf der Autobahn. Der wird wohl selbst dann eine Strafe erhalten, wenn es keinen Unfall gibt, da er andere gefährdet hat.