Strafe, wenn man einen geistig behinderten Menschen Schaden zufügt?
Was passiert eigentlich mit einem Menschen, der einen geistig Behinderten schlägt (Beispiel). Das ist doch sicher eine hohe Strafe, denn es sind ja hilflose Menschen, die nichts für ihre Situation können.
3 Antworten
§ 223 Körperverletzung
(1) Wer eine andere Person körperlich mißhandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
Körperverletzung bei einem MmB wird sicherlich als besonders schwerer Fall ausgelegt.
selbstverständlich gibt es den straftatbestand der schweren körperverletzung/beziehungsweise körperverletzung in einem besonders schweren fall. oder auch vorsätzliche körperverletzung.
die antwort von demon war top und wurde von negierig sinnlos kritisiert.
Er kommt wegen Körperverletzung in einem besonders schweren Fall vor Gericht gestellt.
Und welche Vorschrift regelt diesen "besonders schweren Fall"?
Die besondere Hilflosigkeit des Opfers.
Ich habe nach der Vorschrift gefragt. Wo ist dieser "besonders schwere Fall" geregelt?
Es gibt keine "Vorschrift", weil es im Einzelfall geprüft wird. "Niedrige Beweggründe" können ebenso die Tat zu einem besonders schweren Fall machen.
Kann es sein, dass du von der Materie einfach keine Ahnung hast?
Das deutsche Strafrecht kennt keine Körperverletzung in einem besonders schweren Fall und was es nicht gibt, kann auch nicht angeklagt werden.
Es gibt die "normale" Körperverletzung, die gefährliche KV und auch eine schwere Körperverletzung. Sogar eine fahrlässige Körperverletzung und eine Körperverletzung mit Todesfolge kennt das StGB.
Niedrige Beweggründe sind ein Mordmerkmal. Und es ist nicht so, dass die Strafgerichte einfach irgendwelche Delikte erfinden, nur um ein höheres Urteil aussprechen zu können.
Okay, ich ja tatsächlich nicht vom Fach ;-)
ach. der hobbyjurist negierig am werk. mag sein das du teilweise ahnung hast. richtig in der justiz wirst du dich kaum auskennen.
Körperverletzung! Warum sollte man sowas überhaupt tun?!
weil es gerade im Pflegebereich und in psychiatrischen Ansalten viele Bedienstete gibt, die sich dieses Arbeitsfeld ausgesucht haben, weil es ihren sadistischen Neigungen entgegenkommt.
Der Fall des KZ-Arztes Josef Mengele ist nicht nur vor 70 Jahren möglich geworden, sondern wiederholt sich immer wieder - allerdings an neuen Orten und mit neuen "Patienten".
Einfältige Menschen glauben tatsächlich, wenn der Name Mengele in einer derartigen Geschichte nicht erscheint, die Welt in Ordnung ist. Sie kommen nicht von selbst drauf, dass es viele Mengeles gibt, die allerdings jeweils unter anderem Namen firmieren.
weil es sehr dumme, moralisch abgründige menschen gibt, die vor nix und niemanden halt machen. leider..........
Nein, so etwas gibt es nämlich nicht. Es bleibt eine Körperverletzung, wobei bei der Strafzumessung sicherlich berücksichtigt wird, dass das Opfer sich nicht wehren konnte.