Muss ein Arzt auf Verlangen alle Unterlagen eines Patienten herausgeben oder sogar vernichten?
Hallo, darf man als Patient von einem Arzt verlangen (z.B. ein Psychologe), dass er einem alle Unterlagen von sich zeigt (z.B. als Kopie) oder darf man sogar die Vernichtung / Löschung selbiger verlangen? Wie sieht es da rechtlich aus?
Vielen Dank! :)
5 Antworten
Zunächst sind Patientendaten durch das BDSG geschützt.
Patientendaten sind nach § 35 BDSG (vgl. § 20 Abs. 2 Nr. 1 BDSG, § 28 Abs. 2 Nr. 1 LDSG SH) zu löschen, wenn die Speicherung unzulässig ist. Unzulässig währe es wenn Z.B. Keine wirksame Einwilligungserklärung vorliegt.
Nach § 35 Abs. 2 Nr. 3 BDSG (vgl. § 20 Abs. 2 Nr. 2 BDSG, § 28 Abs. 2 Nr. 2 LDSG SH) muss eine Löschung erfolgen, wenn die Daten nicht mehr gebraucht werden ist. Die fehlende Erforderlichkeit der weiteren Datenspeicherung ergibt sich nicht schon durch die Beendigung einer Behandlung bzw. Untersuchung.
Bei Ärztlichen Dokumenten / Unterlagen müssen diese mindestens 10. Jahre aufbewahrt werden. (§ 10 Abs. 3 MBO-Ä )
Dann gibt es halt auch noch weitere vorschriften für Z.B. Röntgen Unterlagen.....
Ich bin mir nicht zu 100 % Sicher aber ich meine dass das so währe mit den Regelungen.
Rechtlich gesehen ist ein Arzt verpflichtet, seine Unterlagen eine gewisse Zeit (mehrere Jahre) aufzubewahren. Möglicherweise könnte ein Patient ja dem Arzt Behandlungsfehler unterstellen und dies gerichtlich klären lassen. Daher gibt es hier Aufbewahrungsfristen.
War aber eig. nicht die Frage ;)
Man hat als Patient das Recht auf Einsicht der Patientenakte. (kannst du googlen)
Gruß Chillersun
Medizinische Daten, ein sensibles Thema. Hier ganz gut erklärt:
Psychologen sind keine Ärzte. Ärzte für Seelenkrankheiten heißen anders. An ein Recht auf Herausgabe der Unterlagen oder deren Vernichtung glaube ich nicht. Ärzte können sich auf die Schweigepflicht berufen. Andererseits wäre das gerade bei Psychiatern auch nicht wünschenswert oder sinnvoll (ich denke nur mal an Germanwings oder multiple Persönlichkeiten).
Ärzte können sich auf die Schweigepflicht berufen.
Die Schweigepflicht gilt natürlich nur dritten gegenüber. Und man hat als Patient das Recht seine eigenen Unterlagen einzusehen und ggf. Kopien anzufertigen.
"Und Herr Doktor was ist bei meiner Blutuntersuchung herausgekommen?!"
"Das darf ich Ihnen nicht sagen, Schweigepflicht" :D
Ich meinte natürlich, wenn man selber der Patient ist dem die Unterlagen gehören, da macht Schweigepflicht ja keinen Sinn ^^