Muss die eigene Adresse ins Impressum?

2 Antworten

PrinceTB 
Beitragsersteller
 20.05.2018, 16:52

Das hilft mir nicht weiter. Mir geht es darum, ob die Anschrift/der Sitz des Unternehmens mit dem übereinstimmen müssen, was ich beim Gewerbeamt angegeben habe.

XObelixxxx  20.05.2018, 16:57
@PrinceTB

Daneben ist die vollständige ladungsfähige Anschrift anzugeben. Heißt es dort.

Wenn du aus irgendwelchen Gründen eine gerichtliche Vorladung bekommen solltest, muss die auch an dich gehen können. Das kann also auch eine andere, als beim Gewerbeamt sein.

Da muss nur eine ladungsfähige Anschrift angegeben sein. Ein virtuelles Büro hat so was natürlich nicht. Aber ansonsten ist es egal, da muss nur der zu erreichen sein, der den Kopf hinhält.

PrinceTB 
Beitragsersteller
 22.05.2018, 00:10

naja, wenn dort meine Post entgegengenommen wird und ich sie dann beantworte und zusätzlich eine Tel Nr angebe, wo ich erreichbar bin zählt das doch als ladungsfähige Anschrift, oder nicht? Trotzdem danke für die Antwort

tinalisatina  22.05.2018, 08:33
@PrinceTB

Wenn ich das richtig gesehen habe, habst Du die Frage nochmal gestellt und da das "virtuelle" Büro gegen eine normale Bürogemeinschaft eingetauscht. Damit wäre dann eigentlich alles ok.