Muss meine private Wohnadresse in das Impressum?

2 Antworten

Als Unternehmer bist du verpflichtet, ein Impressum mit einer ladungsfähigen Anschrift anzugeben. Wenn du keinen anderen Firmensitz hast, dann wohl deine Privatanschrift.

auguststeiern1 
Beitragsersteller
 09.07.2018, 16:22

Danke für die Antwort! Aber kann man kein Postfach oder so errichten, wo im Falle Briefe eingehen könnten?

DerKleineGrinch  09.07.2018, 16:25
@auguststeiern1

Nein. Ein Postfach ist keine ladungsfähigen Anschrift. Da musst du dir schon ein Pseudo-Büro-Service mieten. Die Kosten aber Geld.

FGO65  09.07.2018, 16:25
@auguststeiern1

Wikipedia:
Die ladungsfähige Anschrift bezeichnet in Gesetz, Rechtsprechung und juristischer Literatur einen Wohnsitz oder eine andere Anschrift (§ 68 Abs. 2 Satz 1 StPO), bei Unternehmern, eine Geschäftsanschrift nach Land, Ort, Postleitzahl und Straße, also eine Postanschrift, unter der eine Rechtspartei tatsächlich anzutreffen ist.

Ich bin Kleinunternehmer und habe daher keine Anschrift eines Firmengebäudes.

Dann MUSS deine Privatadresse rein, da du ja an keiner anderen Adresse persönlich geladen werden kannst. Du musst jederzeit verklag- und abmahnbar sein.

Gibt es alternativen?

Miete ein Büro an. Kein Postfach, denn ein Postfach ist keine ladungsfähige Anschrift.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung