Ist ein virtuelles Büro eine ladungsfähige Adresse?
Hallo,
ich überlege mir als Blogger etwas dazuzuverdienen, jedoch braucht man im Impressum eine ladungsfähige Anschrift. Wenn ich mir eine Geschäftsadresse bzw. ein virtuelles Büro miete, wo meine Post entgegengenommen wird und ich sie regelmäßig abhole, zählt das schon als ladungsfähige Anschrift?
Danke schon mal
6 Antworten
Wenn Du mit einem "virtuellen Büro" ein Mietbüro meinst, bei dem Du Deine Post regelmäßig abholst und wenn Du eine Telefonnummer angibst, unter der Du erreichbar bist, dann ist das ok. Muss halt eine ganz normale Postadresse sein, kein Postfach.
Der Herr Daimler hat ja auch nicht seine Privatadresse im Impressum ;-)
Danke sehr. Auf die Seite, auf der ein Rechtsanwalt das Thema behandelt bin ich auch schon gestoßen, jetzt bin ich mir nur unsicher, ob die Adresse, unter der ich das Gewerbe angemeldet habe (also meine Privatadresse) und die ladungsfähige Anschrift übereinstimmen müssen.
Aber Du wohnst doch irgendwo.
Da kannst Du doch diese Adresse angeben.
ja, aber ich möchte nicht meine Privatadresse bekannt geben. Ich würde ja von zuhause arbeiten, deshalb hab ich kein Büro, das ich als Geschäftsadresse melden könnte, und mir eins in der Großstadt, in der ich wohne, zu mieten, wäre kontraproduktiv.
Nachtrag. Hier wurde das Thema schon mal von einem Rechtsanwalt behandelt ...
https://www.frag-einen-anwalt.de/Ladungsfaehige-Anschrift-als-Freiberuflerin--f261723.html
Natürlich nicht! Das ist KEINE ladungsfähige Anschrift.
Du musst dich schon entscheiden, ob du an dieser Adresse regelmäßig bist oder nur gelegentlich Post abholst.
Es muss gewährleistet sein, dass es eine Postanschrift ist, unter der eine Rechtspartei tatsächlich anzutreffen ist. Diese Anschrift muss auch identisch mit deiner gewerblich und steuerlich gemeldeten Anschrift sein.
Sorry, aber das kann doch gar nicht sein. Wenn ich selbstständig einen Betrieb leite aber ein Büro habe, von dem ich arbeite, habe ich doch auch meine Privatadresse beim Gewerbe gemeldet, aber im Impressum steht halt meine Geschäftsadresse? Bist du dir 100% sicher bei deiner Antwort? Ich hab da nämlich einen Artikel gefunden https://www.frag-einen-anwalt.de/Ladungsfaehige-Anschrift-als-Freiberuflerin--f261723.html
der sagt iwie was anderes, deshalb habe ich die Frage hier auch gestellt, um mich abzusichern, bin jetzt aber mehr verwirrt als vorher. Aber danke, dass du meine Fragen und auf den Kommentar geantwortet hast.
Es muss gewährleistet sein, dass es eine Postanschrift ist, unter der eine Rechtspartei tatsächlich anzutreffen ist.
Das steht so auf Wiki. Ist aber sehr laienhaft ausgedrückt. Es heißt auf jeden Fall nicht, dass die Person da ständig zu erreichen sein muss.
Diese Anschrift muss auch identisch mit deiner gewerblich und steuerlich gemeldeten Anschrift sein.
Sorry, aber das ist einfach nur falsch.
Ein virtuelles Büro ist keine Betriebsstätte. Und eben die ist - neben der Meldeanschrift - auf der Gewerbeanzeige anzugeben. Und wenn die nicht mit deinem Impressum übereinstimmt , gibt es Ärger mit dem Gewerbeamt. Ladungsfähigkeit hin oder her...
Gibt es dafür eine Vorschrift, dass die Adresse der Gewerbeanmeldung und die des Impressums übereinstimmen müssen?
Meiner Meinung nach nicht. Das eine ist das Gewerbe, das andere ist die Verantwortlichkeit für den Inhalt der Internetseite. Das müssen nicht die gleichen Personen, also auch nicht die gleichen Adressen sein.
Es würde dort aber nicht nur ein Briefkasten hängen, sondern es handelt sich um eine bürogemeinschaft, die meine Post entgegennimmt und ich sie auf diesem wege regelmäßig erhalte. Ergo bin ich dort regelmäßig anzutreffen und erreichbar. Das erfüllt doch die Bedingungen, oder nicht? Jedenfalls danke für die Antwort