Muss der Vermieter neue Elektrik verlegen lassen?
Hallo zusammen, ich hoffe jemand kann mir helfen.
Wir sind jetzt in unsere neue Wohnung gezogen (Altbau) und haben leider erst nach Schlüsselübergabe gesehen , dass hier eine Uralt Elektrik verbaut ist. Wir haben keinen Sicherungskasten in der Wohnung, sondern nur im Hausflur .Die Ganze Wohnung läuft über eine einzige Drehsicherung. Eine Weitere gibt es noch für den E-Herd.
Uns ist schon aufgefallen, dass das alles nicht so rund läuft weil man beispielsweise den Fernseh anmacht und dann eine Bohrmaschine benutzen möchte, ständig die Sicherung rausfliegt. Das ist schon extrem nervig.
Gestern war dann ein Elektriker da, der den Herd anschließen sollte .Diesr stellte dann schon fest, dass unser Herd 5 Kabel hat, die Starkstromdose hier aber nur 3. War aber weiter nicht das Problem, weil er den Herd überbrückt hat. Dann hat er aber festgestellt, dass der Schutzleiter der Dose kaputt ist und meinte , dass dieser komplett erneuert werden müsse (neue Leitung von der Küche bis in den Hausflur zum Sicherungskasten). Er sagte dazu noch, dass die Elektrik generell so miserabel ist, dass er nicht verstehen kann, wie man sowas noch vermieten kann. Da war ich dann schonm platt.
Wir haben die ganze Wohnung neu verputzt und gespachtelt und er sagte schon, dass man das wieder aufreißen müsste.
Ich habe schon ein bisschen gelesen u.A. über den Bestandsschutz etc.
Da stellt sich mir die Frage, in wie weit der greift und ob ich jetzt damit rechnen muss , dass die komplette Elektrik erneuert werden muss und in wie weit der Vermieter dazu verpflichtet ist.
Es wäre unangenehm für uns, da wir sehr viel Arbeit und Geld reingesteckt haben, aber ich habe auch Angst, dass hier durch diese uralten Leitungen irgendwann mal was gewaltig schief läuft.
Ich hoffe jemand kennt sich ein wenig aus und kann mir einen Anhaltspunkt geben, was ich erwarten kann bzw. auf was ich mich einstellen muss.
Vielen Dank im Voraus und liebe Grüße
7 Antworten
Nachrüsten muss er nicht, außer dem defekten Schutzleiter, das muss gemacht werden. Sicherheit steht immer über Bestandsschutz. Zudem muss die Anlage noch den Vorschriften entsprechen die zum Zeitpunkt der Errichtung gültig waren. Das was du schreibst mit zwei Sicherungen für die Wohnung entspricht dem Standard der 1950er...
Allerdings könnte man freundlich anfragen. Man kann auch Nachrüstungen machen ohne gleich den kompletten Bestandsschutz aufzuheben. Aber eines muss klar sein, die Sicherheit darf nicht leiden. Das heißt es muss nachgemessen und -geschaut werden was da Sache ist. Oftmals trauen sich Elektriker nicht an alte Anlagen ran, denn die müssen sie komplett prüfen und halten dann den Kopf dafür hin wenn was passieren sollte. Gerade aus dem Grund muss man dann bei sowas wirklich alles durchmessen, also Isolationswiderstand, Schleifenmessung etc. Auf die Schleifenmessung wird heute nicht mehr so viel Wert gelegt wie damals, da war das essentiell. Bei modernen Installationen mit FI drin ist das nicht mehr ganz so drastisch da der FI im entsprechenden Fehlerfall schalten würde. Damals war das Schutzkonzept so niederohmig wie möglich damit im Fehlerfall der Kurzschlußstrom möglichst hoch ist und die Sicherung fliegt.
Was steht auf den Sicherungen drauf? Zufälligerweise H16? Wenn ja soll ein Elektriker die Schleifenimpedanz nachmessen, wenn die es hergibt soll er die gegen L16 austauschen. Dann fliegt auch beim Nutzen der Bohrmaschine nicht der Leitungsschutz raus. Die L-Charakteristik war der Nachfolgestandard und wurde bis 1990 benutzt, seitdem ist die B-Charakteristik üblich.
https://de.wikipedia.org/wiki/Leitungsschutzschalter
Was anderes ist es wenn da Diazed-Sicherungen verwendet werden, also Schmelzeinsätze die nach dem Durchbrennen ersetzt werden müssen. Dann wäre da was im Argen, denn die Dinger sind extrem träge, da würde ein moderner Leitungsschutzschalter schon weitaus früher abschalten.
also fakt ist, dass die elektirk nicht mehr standesgemäß ist. wie man nun die kuh vom eis kriegt, das ist eigendelich relativ egal. denn ausziehen müsst ihr so oder so (vorerstmal)
kein seriös arbeitenter elektroinstallateur wird euch zumuten, während einer neuinstallation in der wohnung wohnen zu bleiben. neben der lärm und vor allem staubbelastung kommt noch die tatsache dazu, dass zum arbeiten platz gebraucht wird, der nun nicht mehr vorhanden ist, da die möbel alle schon drin stehen.
selbst wenn vorsichtig gearbeitet wird, die wände sind hin,. und auch die böden. spätestens nach dem verputzen...
lg, Anna
Also ist die Elektrik hinüber?
haben leider erst nach Schlüsselübergabe gesehen
eigentlich erst nach dem Verputzen:
Wir haben die ganze Wohnung neu verputzt und gespachtelt und er sagte schon, dass man das wieder aufreißen müsste.
Wozu besichtigt man eine Mietwohnung, wenn man sich dann darüber nicht informiert, in welchem Zustand die Elektro- und Sanitärinstallation ist?
Er sagte dazu noch, dass die Elektrik generell so miserabel ist, dass er nicht verstehen kann, wie man sowas noch vermieten kann. Da war ich dann schonm platt.
Darauf dürft ihr nichts geben. Handwerkersprüche, die darauf abzielen, dass man einen neuen lukrativen Auftrag bekommt.
und in wie weit der Vermieter dazu verpflichtet ist.
Wenn der Schutzleiter nicht geht und deshalb von der Elektroanlage, hier Herdanschluss, eine Gefahr für Euch ausgeht, ist der Vermieter verpflichtet, diesen Mangel zu beheben. Nicht aber mal vorsorglich alle Drähte austauschen. Dazu ist er nicht verpflichtet.
aber ich habe auch Angst, dass hier durch diese uralten Leitungen irgendwann mal was gewaltig schief läuft.
Es kann höchstens sein, dass der ein oder andere Stromausfall in der Wohnung auftritt, wenn mal wieder eine Uralt-Ader bricht. Mal geht hier ein Licht nicht, mal dort der Fernseher nicht und wenn man eine neue Lampe anklemmen will brechen die Drähte ab. So etwas kann vorkommen, ist aber keine Katastrophe. Und ob es überhaupt vorkommt, weiß man nicht.
Im übrigen halte ich es für widersinnig, Bohrmaschine und Fernseher gleichzeitig betreiben zu wollen. Da versteht man doch dann sowieso nichts. Erst die Arbeit (=Bohren), dann das Vergnügen (= TV). So hieß es früher und darauf ist die Elektroanlage ausgelegt. Mit solchen Situationen muss man in Altbauten rechnen und man hat sie hinzunehmen, wenn ansonsten alles soweit in Ordnung ist.
Ist egal:
Im Grunde findet man bei Altbauten zwei Situationen:
1. Immer so mitgezogen
2. Irgendwann auf modernsten Stand gebracht
1. = günstige Miete
2. = sehr hohe Miete
Trifft 1. zu und hat man gemietet, weil es relativ günstig war, muss man mit Nachteilen leben, die man so vielleicht noch gar nicht kennen gelernt hat.
Trifft 2 zu, darf es keine veraltete Elektroinstallation mehr geben, denn zu einer hochpreisigen Mietwohnung gehört normalerweise auch eine vernünftige Ausstattung.
Wie schätzt Ihr Eure Wohnung ein?
Der Zustand ist natürlich nicht hinnehmbar. Es muss ein gewisser Mindeststandart vorhanden sein. Es müssen mindestens ein Großverbraucher und gleichzeitig kleinere Gräte betrieben werden können. Wenn die Sicherung schon kommt, wenn nur TV und BM in Betrieb sind/gehen, muss der Vermieter dringend Abhilfe schaffen, und das auf seine Kosten. Darauf hast du gesetzlichen Anspruch (Urteil findest du bei GOOGLE).
Mach ne' schriftliche Mangelanzeige (Einwurfeinschreibn) und fordere Abstellung des Mangels. Da der Zustand bereits bei Mietbeginn vorlag, ist jetzt eine Mietminderung nicht möglich. Man könnte mit "verdeckter Mangel" argumetieren und deshalb doch (ab Inkenntnissetzung des Vermieters) die Miete mindern. Du solltest dem V. eine angemessene Frist setzen zur Absetllung) und ankündigen, dass du bei Verfristung selbst einen Elektriker beauftagen wirst und seine Kosten ab übernächstem Monat mit der Miete aufrechnen wirst. Das kostet natürlich zunächst Einiges und du hast u.U. nicht das Geld, die Rechnung vorzustrecken.
Alternativ könntest du nach Ablauf der Frist ohne Änderung zusätzlich zur Mietminderung noch das bis zu Dreifache des Minderungsbetrages zurückbehalten (ist später nachzuzahlen). Als Minderung sehe ich mindestens 10% der Buttomiete als angemessen. Mit Zurückbehalt dann nach Fristablauf zusammen abzuziehen 40% der Bruttomiete.
Auch wer in eine altbauwohung zieht kann erwarten, dass Haushaltsübliche Geräte Problem los laufen!
Der Vermieter muss das auf den aktuellen Stand bringen!
Es ist egal was man ansteckt! Der zeitgleiche gebrauch von heute üblichen geräten muss gewährleistet sein!
Wie ich oben bereits geschrieben habe, war es ein Beispiel mit der Bohrmaschine.
Aber nicht unbedingt eine Hilti nebst Fernseher.
Das war nur ein Beispiel. Dann nimm halt TV und Mikrowelle oder Wasserkocher.
Meinte damit nur dass es nicht möglich ist ohne Probleme mehrere Geräte zu betreiben.