Mieter/vermieter rechte?
Mein Herd war scheinbar defekt. Ich habe techniker da gehabt....mehrfach. auch der haus-elektriker vom vermieter hat die anschluss-dose getestet und meinte die wäre ok. Nach langem hickhack habe ich mir notgedrungen einen neuen herd gekauft. Beim anschliessen hat er auch funktioniert...2 tage später nicht mehr. Da mein nachbar ekektriker ist habe ich den gebeten mal nach zuschauen. Dieser hat dann festgestellt dass im sicherungskasten ein sicherungskasten nicht mehr durchschaltet und ihn ausgetauscht. Nun funktioniert alles wieder. Kann man vom Vermieter zumindest einen teiweisen Ersatz für die unnötigen anschaffungskosten verlangen...ich bin alleinerziehend und hab keine geldmaschine im Keller
2 Antworten
Nein, das ist nicht möglich. Es gibt keine Rechtsgrundlage, vom Vermieter Geld für den Herd zu verlangen. Grund ist, dass du nicht gezwungen warst, den Herd zu dem Zeitpunkt zu kaufen. Du hättest auch zuerst den Nachbarn oder einen andren Elektriker um Hilfe bitten können, sodass noch jemand anderes seine Einschätzung gibt.
In vielen Geschäften kann man neu gekaufte Elektrogeräte aus Kulanz wieder zurück geben, sofern diese noch keine Gebrauchsspuren haben und wieder verkaufbar sind. Du könntest dich erkundigen, ob man in deinem Geschäft dazu bereit ist.
Besprich es mit dem Vermieter (ich sage ja!) - wenn der zickt meld dich beim Mietverbund oder wie das bei euch in Deutschland heißt.