Muss der Vermieter das Original eines Mietvertrges haben oder reicht auch eine Kopie ,

5 Antworten

Beim Kauf von Mietverträgen gibt es normalerweise 4 Durchschläge. Da steht auf jedem Durchschlag drauf, für wen er bestimmt ist. Bei einer Fotokopie sollten allerdings die Unterschriften (Vermieter + Mieter) im Original vorhanden sein!

Ein Mietvertrag kann auch mündlich bestehen, von daher braucht der Vermieter nur dann die Schriftform, wenn vom BGB abweichende bzw ergänzende Vertragsregelungen enthalten sind.

Und auf dem Vertrag genügt ein Sichtzeichen der Gegenseite.

der vermieter hat immer ein original, genau wie der mieter

IngolFIV 
Beitragsersteller
 04.10.2010, 03:14

Ja er hat ein Original aber dort ist nur eine Unterschrift drauf obwohl 2 Mieter im Hauptvertrag stehen !

ziuwari  04.10.2010, 14:59
@IngolFIV

das kann man doch sicher ändern

Es reicht eine Kopie.

IngolFIV 
Beitragsersteller
 04.10.2010, 03:04

Und was ist wenn im Mietvertrag 2 Hauptmieter sind, (die ja unterschreiben müüsen) undes ist nur eine unterschrift drauf ? So ist nämlich der aktuelle fall !

Mieter eins hat schon unterschrieben aber ich fehle noch !

Scanner  04.10.2010, 03:05
@IngolFIV

Dann bist Du kein Mieter.

Welfensammler  04.10.2010, 03:06
@IngolFIV

Dann gibt es nur einen Mieter. Aber was hat das mit der Frage zu tun ??

IngolFIV 
Beitragsersteller
 04.10.2010, 03:07
@Scanner

Ja aber meine Freundin hat schon unterschrieben ! Und alleine kann sie die Wohnung nicht finanzieren will sie auch gar nicht, weil es ja vorgesehen war das wir beide einziehen !

IngolFIV 
Beitragsersteller
 04.10.2010, 03:08
@Welfensammler

Weil wir beide aus den Vertrag rauswollen und nicht nur einer, wenn ich noch nicht unterschrieben habe dann ist das ja okay für mich aber ich will nicht das meine freundin jetzt auf der wohnung sitzen bleibt !

Welfensammler  04.10.2010, 03:11
@IngolFIV

Wenn nur deine Freundin unterschrieben hat, muss auch nur sie kündigen.

IngolFIV 
Beitragsersteller
 04.10.2010, 03:13
@Welfensammler

Ja aber bestimmt mit kündigungsfrist von 3 Monaten oder ? Wir wollen in dieses Haus aber nicht mehr einziehen ! Unerträglicher Lärm die ganze nacht vom nachbar ! Renovierungsarbeiten wurden gestoppt !

Deirdra  04.10.2010, 03:21
@IngolFIV

Das nennt man dann wohl Pech.

IngolFIV 
Beitragsersteller
 04.10.2010, 03:24
@Deirdra

Und wenn ich Morgen hingehe um zu unterschreiben, und den mietvertrag dann einfach einbehalte und nicht mehr herrausgebe ? DAnn hat der Vermieter ja kein Vertrag mehr !

wernilein  04.10.2010, 07:13
@IngolFIV

aber du hast dann ein Problem.Das geht überhaupt nicht.

Welfensammler  04.10.2010, 08:58
@IngolFIV

Genau, es gilt eine Kündigungsfrist von 3 Monaten. Den Mangel der lauten Nachbarschaft und nicht durchgeführten Renovierungsarbeiten kann sie ja beim Vermieter anzeigen und ggfs. bis zur Abstellung die Miete mindern.

Welfensammler  04.10.2010, 09:00
@IngolFIV

Das ist Diebstahl und ändert nichts an der Gültigkeit des Vertrages.

Mietverträge werden doch eigentlich in doppelter Ausführung ausgestellt, das heißt jeder erhält ein Original.

IngolFIV 
Beitragsersteller
 04.10.2010, 03:16

Ja er hat ein Original aber dort ist nur eine Unterschrift drauf obwohl 2 Mieter im Hauptvertrag stehen !

tsuyishi  04.10.2010, 03:36
@IngolFIV

Wenn soweit nichts im Vertrag genannt wurde (zwecks Rücktritt aus einem Vertrag), dann evtl. mal nach Mietrecht/Vertragsrücknahme oder änliches googlen. Eigentlich hat man eine gewisse Bedenkzeiteit - auch wenn man unterschrieben hat - um aus einem Vertrag auszusteigen. (Falls ihr die Wohnung jetzt nicht mehr wollt.)

IngolFIV 
Beitragsersteller
 04.10.2010, 03:11

genau das ist ja das Ding auf den ersten vertrag haben wir beide unterschrieben den durften wir behalten und auf den zweiten vertrag (also der für den Vermieter ist nur ihre Unterschrift drauf und ich soll die unterschrift nachholen, nun bemerken wir das dort auf grung anderer Mieter kein Wohnen in diesem haus möglich ist deshalb will ich nicht mehr unterschreiben

tsuyishi  04.10.2010, 03:23
@IngolFIV

Da kann ich grad mal nicht so richtig folgen. Du meinst, der Vermieter braucht noch eine eurer Unterschriften? - Dann müsst ihr diese unter seinen Vertrag setzen. (Ab dann erst ist der Vertrag auch beschlossene Sache.) Ist der vertrag noch nicht vollständig unterschrieben, könnte man eigentlich jederzeit davon zurücktreten. (Oder hab ich da jetzt deine Erklärung falsch verstanden?)

IngolFIV 
Beitragsersteller
 04.10.2010, 03:28
@IngolFIV

Ja also es sind 2 Exemplare, ein Vertrag wurde von uns beiden Unterschrieben, den durften wir behalten, und der vom Vermieter also das zweite Exemplar wurde nur von meiner Freundin unterschrieben, und jetzt rief mich mein vermieter an und sagte ich solle anfang der Woche die unterschrift nachholen, was ich aber nicht will ! Kann dann meine Freundin zurücktreten ? Da ja meine unterschrift fehlt !