Muss der Vermieter das Original eines Mietvertrges haben oder reicht auch eine Kopie ,
auf die er sich berufen kann ?
5 Antworten
Beim Kauf von Mietverträgen gibt es normalerweise 4 Durchschläge. Da steht auf jedem Durchschlag drauf, für wen er bestimmt ist. Bei einer Fotokopie sollten allerdings die Unterschriften (Vermieter + Mieter) im Original vorhanden sein!
Ein Mietvertrag kann auch mündlich bestehen, von daher braucht der Vermieter nur dann die Schriftform, wenn vom BGB abweichende bzw ergänzende Vertragsregelungen enthalten sind.
Und auf dem Vertrag genügt ein Sichtzeichen der Gegenseite.
der vermieter hat immer ein original, genau wie der mieter
das kann man doch sicher ändern
Es reicht eine Kopie.
Und was ist wenn im Mietvertrag 2 Hauptmieter sind, (die ja unterschreiben müüsen) undes ist nur eine unterschrift drauf ? So ist nämlich der aktuelle fall !
Mieter eins hat schon unterschrieben aber ich fehle noch !
Dann bist Du kein Mieter.
Dann gibt es nur einen Mieter. Aber was hat das mit der Frage zu tun ??
Ja aber meine Freundin hat schon unterschrieben ! Und alleine kann sie die Wohnung nicht finanzieren will sie auch gar nicht, weil es ja vorgesehen war das wir beide einziehen !
Weil wir beide aus den Vertrag rauswollen und nicht nur einer, wenn ich noch nicht unterschrieben habe dann ist das ja okay für mich aber ich will nicht das meine freundin jetzt auf der wohnung sitzen bleibt !
Wenn nur deine Freundin unterschrieben hat, muss auch nur sie kündigen.
Ja aber bestimmt mit kündigungsfrist von 3 Monaten oder ? Wir wollen in dieses Haus aber nicht mehr einziehen ! Unerträglicher Lärm die ganze nacht vom nachbar ! Renovierungsarbeiten wurden gestoppt !
Das nennt man dann wohl Pech.
Und wenn ich Morgen hingehe um zu unterschreiben, und den mietvertrag dann einfach einbehalte und nicht mehr herrausgebe ? DAnn hat der Vermieter ja kein Vertrag mehr !
aber du hast dann ein Problem.Das geht überhaupt nicht.
Genau, es gilt eine Kündigungsfrist von 3 Monaten. Den Mangel der lauten Nachbarschaft und nicht durchgeführten Renovierungsarbeiten kann sie ja beim Vermieter anzeigen und ggfs. bis zur Abstellung die Miete mindern.
Das ist Diebstahl und ändert nichts an der Gültigkeit des Vertrages.
Mietverträge werden doch eigentlich in doppelter Ausführung ausgestellt, das heißt jeder erhält ein Original.
Ja er hat ein Original aber dort ist nur eine Unterschrift drauf obwohl 2 Mieter im Hauptvertrag stehen !
Wenn soweit nichts im Vertrag genannt wurde (zwecks Rücktritt aus einem Vertrag), dann evtl. mal nach Mietrecht/Vertragsrücknahme oder änliches googlen. Eigentlich hat man eine gewisse Bedenkzeiteit - auch wenn man unterschrieben hat - um aus einem Vertrag auszusteigen. (Falls ihr die Wohnung jetzt nicht mehr wollt.)
genau das ist ja das Ding auf den ersten vertrag haben wir beide unterschrieben den durften wir behalten und auf den zweiten vertrag (also der für den Vermieter ist nur ihre Unterschrift drauf und ich soll die unterschrift nachholen, nun bemerken wir das dort auf grung anderer Mieter kein Wohnen in diesem haus möglich ist deshalb will ich nicht mehr unterschreiben
Da kann ich grad mal nicht so richtig folgen. Du meinst, der Vermieter braucht noch eine eurer Unterschriften? - Dann müsst ihr diese unter seinen Vertrag setzen. (Ab dann erst ist der Vertrag auch beschlossene Sache.) Ist der vertrag noch nicht vollständig unterschrieben, könnte man eigentlich jederzeit davon zurücktreten. (Oder hab ich da jetzt deine Erklärung falsch verstanden?)
Ja also es sind 2 Exemplare, ein Vertrag wurde von uns beiden Unterschrieben, den durften wir behalten, und der vom Vermieter also das zweite Exemplar wurde nur von meiner Freundin unterschrieben, und jetzt rief mich mein vermieter an und sagte ich solle anfang der Woche die unterschrift nachholen, was ich aber nicht will ! Kann dann meine Freundin zurücktreten ? Da ja meine unterschrift fehlt !
Ja er hat ein Original aber dort ist nur eine Unterschrift drauf obwohl 2 Mieter im Hauptvertrag stehen !