Muss der Nachbar Baum fällen?

8 Antworten

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Neben meinem Haus sind große Tannenbäume und die Gefahr besteht dass der Baum ausreißt und auf mein Haus fallen kann...

Diese Möglichkeit besteht grundsätzlich bei jedem Baum. Deswegen ist aber nicht jeder Baum eine Gefahr.

Natürlich wäre das höhere Gewalt,

Wat?

aber der Nachbar weiß ja dass der Baum nicht mehr sicher steht...

Warum und woher sollen du und der Nachbar das wissen? Der Eigentümer ist dafür verantwortlich, seiner Verkehrssicherungspflicht Genüge zu tun. Dazu gehört bei Baumbestand auch die regelmäßige Sichtkontrolle sowie ggfs. die Beauftragung eines Standfestigkeitsgutachtens durch einen Sachverständigen. Wir machen das jährlich. Ansonsten bleibt natürlich trotz Standfestigkeit immer ein Restrisiko, welches jeder Eigentümer über seine VGV absichert. Und die ist es auch, an die sich ein evtl. Geschädigter wenden muss - an seine eigene Versicherung.

Dein Nachbar hat zumindest eine Verkehrssicherungspflicht die Bäume betreffend. Welche Maßnahmen er allerdings zu treffen hat, läßt sich so pauschal nicht sagen.

Ich habe meine grossen Fichten vorsorglich ohne Rückfragen bei der Gemeinde entfernt, damit ja keiner meiner Bäume in Richtung Nachbargrundstücke oder Strasse bei einem Sturm umstürzen kann - beim Sturm Lothar am 26.12.1999 sind mir vier Fichten umgestürzt und haben an meinem Haus zwei Blankon-Geländer weggerissen und mein Wohnzimmerfenster eingedrückt.

Nach meiner vorsorglichen Baumfällung gab es Ärger, Nachbarn haben sich wegen meine Aktion bei der Gmeinde beschwert weil ich die schönen grossen Bäume grundlos entfernt hätte. Die Verantwortung aus meiner Verkehrssicherungspflicht übernimmt aber keine Gemeinde und kein Nachbar für mich.

Wie du siehst, ist alles heute nicht mehr so einfach wie es ausschaut.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
FordPrefect  10.02.2020, 08:34
Ich habe meine grossen Fichten vorsorglich ohne Rückfragen bei der Gemeinde entfernt,

Ein Standfestigkeitsgutachten hätte genügt. Davon abgesehen ist eine Fällung je nach örtlicher Satzung grundsätzlich genehmigungspflichtig.

Die Verantwortung aus meiner Verkehrssicherungspflicht übernimmt aber keine Gemeinde und kein Nachbar für mich.

Nein, aber Fällen muss man deswegen nun auch nicht automatisch. Hängt immer vom Einzelfall ab.

Nein, das kannst du nicht.

SirAndius  10.02.2020, 07:17

Geht schon... Wenn wirklich eine Gefahr besteht. Aber meist geht es was anderes.