Muss der Mieter den Austausch des Jalousienbands zahlen?

9 Antworten

Hallo Gummiwummi!

Im BGB §535 sind die Pflichten des Vermieters definiert:

"Inhalt und Hauptpflichten des Mietvertrags(1)

1 Durch den Mietvertrag wird der Vermieter verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu gewähren.

2 Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten.

3 Er hat die auf der Mietsache ruhenden Lasten zu tragen."

Die Mieter haben die Pflicht, vertragsgemäß die Miete zu zahlen und u.a. Mängel dem Vermieter anzuzeigen.

Wenn die Mieter eine Kleinreparaturklausel im Mietvertrag unterschrieben haben, so sind sie grundsätzlich verpflichtet, in dem durch die Klausel vorgegebenen Kostenrahmen die Kosten für die Reparaturen zu bezahlen.

Der Vermieter hat sich um den Auftrag zu kümmern und in terminlicher Absprache mit den Mietern den Auftrag zu erteilen.

Damit sind auch Gewährleistungsfragen nicht bei den Mietern, sondern beim Vermieter angesiedelt.

Nach erfolgter Reparatur sollten sich die Mieter die Rechnung über die Kosten der Mangelbeseitigung zeigen lassen. Übersteigt sie die vereinbarte Obergrenze, können sie die Zahlung verweigern.

Alle anderen Lösungen sind bei entsprechender Verabredung zwischen Vermieter und Mietern möglich (Mieter reparieren, Vermieter zahlt Material...)

LG

gufrastella

Woher ich das weiß:Recherche

Wenn ein Handwerker die Reparatur durchführt, wird das sicherlich über 120 Euro kosten und fällt damit nicht mehr unter die Kleinreparaturklausel.

Die Vermieterin selbst muss den Handwerker beauftragen und die Kosten tragen.

Da kannst du ganz entspannt bleiben. Der Fensterbauer, der die Jalousie repariert, dann der Maler zum Wiederherstellen der Wand, das kostet ganz sicher mehr als 120€. Dann zahlt die Vermieterin komplett, du zahlst nix, auch keine 120 €.

Den Auftrag muss die Vermieterin erteilen, ist ja ihr Haus.

Ist das rechtens?

Nein, ist es nicht.

Diese Klausel besagt keineswegs, dass Ihr selbst einen Auftrag auslösen müsst, sondern lediglich, dass ihr ggfs. die Kosten dafür tragt.

Der Vermieter muss eine Firma beauftragen und kann Euch hinterher die Rechnung weiterbelasten, sofern diese den Betrag von 120 € nicht überschreitet.

Also bei uns hat das gesamt der VM übernommen, es gab nicht mal nen Gespräch deswegen, sondern er sagte das sofort von sich aus.

Gummiwummi 
Beitragsersteller
 16.09.2021, 08:07

Mit der Vermieterin gibt es wie gesagt Probleme. Sie möchte sparen und uns am liebsten aus der Wohnung haben ..kennst du zufällig die Kosten?

Mohn2021  16.09.2021, 08:12
@Gummiwummi

Also wenig wird das nicht sein.

Bei uns kam erst 1 Handwerker um zu schauen , was er bestellen muss.

Dann 2 für ca 45min, um das zu tauschen.

Anfahrt wird ja immer mitgerechnet, also auch 2x

Da wir Putz haben und die Jungs sehr sauber arbeiteten, haben wir selber nur kurz übergestrichen - es musste nichts neu verputzt /gestrichen/ tapeziert werden.

Aber das dürfte locker auf über 120€ kommen, Arbeitstunden, Anfahrt, Material..

Handwerkerstunden sind teuer, Anfahrt auch nicht wenig (gerne mal 1/2 vom Stundensatz und der ist nie unter 90€ in unserer Stadt)

Das Zauberwort: Kostenvoranschlag.

Worum sich der VM kümmern sollte

schelm1  16.09.2021, 09:34
@Gummiwummi

Sofern die Vermieterin klug handelt, wird sich der Rechnungsbetrag innerhalb Ihrer Eigenbeteiligung bewegen.