Kleinreparaturen - muss ich die Anfahrt zahlen - auch wenn keine Reparatur möglich war/ist?
Hallo!
Muss ich als Mieter die Anfahrtskosten für den Handwerker zahlen, auch wenn dieser vor Ort feststellen musste, dass der Kühlschrank nicht mehr zu reparieren ist? Ich hatte meiner Vermieterin bereits vorab mitgeteilt, dass dieser nicht mehr richtig kühlt und sie pochte sofort auf Ihr Recht, dass ich Kleinreparaturen bis 75 Euro selbst zu tragen habe. Ist ja auch soweit in Ordnung. Dass ich mich um den Handwerker kümmen sollte, war nicht in Ordnung - ist auch nicht meine Pflicht, aber ich habe eingewilligt, denn so weiß ich wenigstens wann und wie was passiert. Doch als ich dem Handwerker am Telefon von meinem Kühlschrank erzählt, meinte er, dass da eh nichts mehr zu retten ist. Aber wie soll ich der Vermieterin das sonst beweisen, wenn kein Handwerker vorbei kommt um sich den Kühlschrank anzuschauen? Ärgerlich, dass man erst 30-40 Euro Anfahrt investieren muss, damit die Vermieterin einem einen neuen Kühlschrank kauft. Werden die 30-40 Euro evtl. auf den gesamten Fall angerechnet? D.h. 30-40 € Anfahrt + der neue Kühlschrank, weil dann liegen wir hier über die 75 €.
Ich hoffe hier kann mir jemand helfen.
Danke!
JJ
7 Antworten
Ganz klare Antwort: NEIN...
Die KleinREPARATURklausel bezieht sich ganz eindeutig auf Reparaturen, aber nicht auf Ersatz...
Ausnahme ist, wenn die Kosten des Ersatzes (inkl. aller Nebenkosten wie Anfahrt etc.) geringer sind, als die der Reparatur, und die Rechnung von der Höhe her noch unter die entsprechende Klausel fällt, aber das scheint hier nicht der Fall...
Du hast allerdings einen gravierenden Fehler gemacht, und Dich bereit erklärt, Dich selbst um den Handwerker zu kümmern, das kann u.U. alles ändern...
der Handwerker ist doch gekommen. Also hatte er auch Kosten. Wer soll die denn bezahlen, wenn nicht du? Wieso kauft deine Vermieterin dir einen Kühlschrank?
Wieso zahlt bei euch die Vermieterin den Kühlschrank? Gehört der zur vermieteten Einrichtung?
Wenn ja, müsste sich die Vermieterin um einen Handwerker kümmern und nicht du, da es ihr Eigentum ist.
Du hast den Handwerker gefragt und der hat gesagt, dass der Kühlschrank nicht mehr zu reparieren ist. Das reicht vollkommen aus. Bestell den Handwerker wieder ab. Es ist wirklich sinnlos, dass er in Deinem Auftrag kommt. Es ist nicht peinlich und er ist vielleicht froh, wenn er nicht kommen muss. Lass ihm stattdessen ein Angebot für einen neuen Kühlschrank machen und den voraussichtlichen Liefertermin dazu. Das legst Du dann der Vermieterin vor. Sie muss - noch dazu im Sommer - dafür sorgen, dass die Mietsache - und dazu gehört bei der nun mal der Kühlschrank, in Ordnung ist.
Sie wird dann auf ihre Kosten versuchen, den Defekt beheben zu lassen, darf sich aber dafür nicht viel Zeit lassen. Sie kann sich dann aufgrund des vorliegenden Angebots später auch nicht darauf berufen, dass sie so schnell keinen neuen Kühlschrank besorgen konnte. Also, sie wird jemanden schicken und sollte es dem tatsächlich gelingen, den Kühlschrank zu reparieren, kommt es auf die Höhe der Reparaturrechnung an. Fällt sie unter die Klenreparaturen, musst Du sie zahlen. Ist sie teurer, muss sie die Vermieterin in voller Höhe bezahlen. Kommt jedoch raus, dass Du ihn kaputt gemacht hast (was ich nicht glaube), dann bist Du bzw. Deine Haftpflichtversicherung zum Schadensersatz verpflichtet.
anitari hat doch schon das wichtigste gesagt: Ist denn der Kühlschrank wirklich mitgemietet im Vertrag?