muss der arbeitnehmer das werkzeug selbst besorgen
Hallo, ich mache eine ausbildung bin im 2. Lehrjahr als elektriker (auf dem bau) . Am anfang der ausbildung musste ich mein werkzeug selbst bezahlen und darf es auch behalten. Vorkurzem hatte ich ihm bescheid gesagt das ich ein Duspol benötige. So was macht er, ohne etwas bescheid zu sagen zieht er mir vom lohn über 40€ ab. Nicht mal ein Kassenbeleg hab ich bekommen. Bin aber nicht der einzige der das werkzeug kaufen musste. Allerdings das werkzeug, hat für mich schon über 130€ gekostet. Das kann doch nicht sein, dass wenn ich von der firma gehe, nur so ein gebrauchtes werkzeug bei mir zuhause liegen habe. Danke für jede antwort oder sagt mir unter welche internetseite ich dies gesetz finde.
7 Antworten
Nein, so was geht grundsätzlich gar nicht, Dein Lehrgehalt oder später dein normales Gehalt gehört Dir, Arbeitsmaterial hat Dein Arbeitgeber zu finanzieren. Was anders sind Schulbücher und Material für die Berufsschule. Mein Sohn lernt derzeit auch Elektriker und hat noch nie was bezahlt, bzw. von seinem Gehalt abgezogen bekommen.
Ich könnte mir nur vorstellen, dass zu Lernzwecken ein Teil angeschafft wird, das nur speziell zur Übung verwendet wird, aber das sollte vorber besprochen werden inklusive Kosten.
Der Arbeitgeber hat Werkzeug zur Verfügung zu stellen, die man kostenfrei nutzen kann und auch normaler Veschleiß geht auf seine Kosten (wenn was kaputt geht). Nur wenn mutwillig Sachen kaputt gemacht werden oder ständig verloren gehen, dann kann er Schadenersatz verlangen.
Ich würde mich da mal bei der Industrie- und Handelskammer oder bei der Arbeitgebervereinigung deines Arbeitgebers erkundigen (schau nach, was in Deinem Ausbildungsvertrag steht, wer den Vertrag abgesegnet hat, ob so ein Vorgehen okay ist.
Die erstaustattung muss dein Arbeitgeber dir kostenlos zur verfügung stellen. in Rechnung stellen darf er dir nur ersatz für verlorengeganges equipment. unabhänig davon sind 40 € für einen Duspol, ich gehe mal davon aus dass es ein Duspol Expert ist, realistisch...
lg, anna
Nein! Natürlich nicht!
Das wird ja immer verrückter. Demnächst sollst Du noch Lohn, Fahrzeuge und Kunden mitbringen. Machst Du das dann auch noch???
Er muß dir alle Arbeitsmittel kostenlos zur Verfügung stellen. Es ist eine Frechheit dir dafür Geld abzuziehen.
Siehe dazu:http://www.arbeitsagentur.de/nn_453820/zentraler-Content/A06-Schaffung/A061-Ausbildungserfolg/Allgemein/AG-Ausbildung-Gesetze-Rechte-Pflichten-1.html
Prima! DH!
Stimmt, schau dir einfach deinen Ausbildungsvertrag in Ruhe an. Da müsste es unter "Pflichten des Arbeitgebers" einen Punkt geben in dem steht, dass alles an Material und Werkzeug, was zur Durchführung der Arbeit notwendig ist, vom AG gestellt werden muss. Und deine Pflichten, die "Pflichten des Arbeitnehmers" sind unter anderem, dass du diese Gegenstände pfleglich behandelst. Es ist demnach eindeutig: Der AG muss dir einen Werkzeugwagen http://www.firmenbedarf-discount.ch/werkzeugwagen/ inklusive Werkzeug kostenlos zur Verfügung stellen. Deswegen nun mein Tipp: Lies dir deinen Vertrag durch und wenn du die Stelle gefunden hast, zeigst du die deinem Chef. Sag ihm einfach freundlich, wie die Sachlage ist. Und das beruht ja alles auf Gegenseitigkeit: du arbeitest ja auch für ihn und lieferst Ergebnisse. Viel Erfolg wünsche ich dir!