Muss das Arbeitsamt wirklich ab Immatrikulation nichts mehr zahlen?
Ich habe folgendes Problem: Während ich mein Abitur nachgeholt habe, bekam ich ALG 2, da meine Eltern mich nicht finanziell unterstützen können. Nun stehe ich vor meinem Studium und mir teilte das Arbeitsamt mit, dass ich ab dem Moment der Immatrikulation keinen ALG-Anspruch mehr habe. Nun liegt dieser Termin bei zulassungsbeschränkten Studiengängen weit vor dem Vorlesungsbeginn. (Immatrikulation Mitte/Ende August und Vorlesungsbeginn ist Anfang Oktober. Das bedeutet nun aber für mich, dass ich 1.5 Monate weder ALG noch Bafög-Anspruch hätte und somit mit leeren Händen da stünde. Und ich frage mich ob das wirklich sein kann, bzw was ich tun kann? Ganz zu schweigen davon, dass Studiengebühren (700 Euro!!!! zum Zeitpunkt der Immatrikulation!?) und Umzug etc anstehen und ich auch noch keine Ahnung habe wovon ich diese Dinge zahlen soll, da es ohne Immatrikulation auch nicht möglich ist einen Bildungskredit zu beantragen.
Habe jetzt wirklich Angst, dass mein Studium daran scheitert, dass ich keinerlei finanzielle Mittel habe...Bin dankbar für jeden Rat.
Grüße, Tinkerbell
3 Antworten
Nein, die Auskunft ist nicht korrekt. Du erhältst ab Studienbeginn (normalerweise 1.10.) Bafög, und erst ab da kein Alg2 mehr. Vorher bist Du ja nicht Bafög-berechtigt!
D.h. letzte Alg2-Zahlung 1.9., Bafög benötigt meist ein paar Wochen, bis es berechnet ist, so dass dennoch ein Loch entstehen kann. Außerdem kannst du bei der Arge einen Zuschuss zu den nicht gedeckten Unterkunftskosten beantragen, sofern die Wohnung Hartz-4-gerecht ist.
Also: Immatrikulieren, Bafög beantragen, Bildungskredit beantragen, Arge informieren und nicht gedeckte Kosten der Unterkunft beantragen.
Ab Immatrikulation bist du Bafäg berechtigt und das Alg fällt weg. Ob du Vorlesungen hast oder nicht spielt für das Bafög keine Rolle.
Dann verlange die offizielle Antragsstellung (sollte das noch nicht geschehen sein). Die kann dir keiner verwehren. Dann müsstest du ja, wenn das deren Ernst ist, einen ABLEHNUNGSbescheid bekommen. Gegen den kannst du Widerspruch einlegen. Solltest du laufend Geld bekommen, kriegst du ab Einstellung ja einen AUFHEBUNGSbescheid. Dann kannst du gegen den Widerspruch einlegen und das genau erläutern, dass du nicht schon ab Immatrikulation nicht mehr verfügbar bist, sondern erst ab dem Vorlesungsbeginn.
Es war aber die Rede von Alg. Und da hängt es definitiv mit der Verfügbarkeit zusammen (..."ab dem Moment der Immatrikulation keinen ALG-Anspruch mehr habe"). So steht es doch oben...
das kann eiegntlich nicht sein, mein Freund hat Mitte Mai seinen Zivildienst fertig gemacht und bekommt sein ALG noch bis zum Studienantritt, auch den Monat nach der immatrikulation! Da stimmt irgendwas nicht!
Das haben mir auch schon ein paar Leute gesagt, aber was kann ich jetzt da tun? ich habe ja auch keinen bescheid oder so gegen den ich einspruch einlegen könnte, sie sagen einfach ich kriege nichts mehr und alle betreuer die ich dort persönlich kannte sind dort nicht mehr für mich zuständig und die neuen wollen keinen persönlichen termin ausmachen...
Komisch...
Geh zur Information und gib an, dass Du mittellos bist und einen Antrag auf Alg2 stellst. Nimm im Zweifel einen Zeugen mit. Dann müssen sie den Antrag aufnehmen und Dir Unterlagen mitgeben.
Wenn Du ganz böse sein möchtest, dann stelle den Antrag "zur Niederschrift". Dann müssen sie auch noch für Dich schreiben...
Falls sie das nicht machen, verlange den Vorgesetzten. Falls auch das Dir nicht zugestanden wird oder der auch nix tut, gehst Du mit dem Zeugen zusammen zum Amtsgericht und erwirkst dort einen Beschluss zur sofortigen Bearbeitung des Antrags.
Man kann´s auch übertreiben... "Antrag zur Niederschrift"... ich denke mal dass Tinkerbell das sehr wohl allein hinkriegen sollte.
Es geht nicht um Verfügbarkeit, sondern um §7 Abs. 5 SGB2, nach dem Auszubildende, die dem Grunde nach Bafög bekommen könnten, kein Alg2 erhalten. Die Ausbildung beginnt aber erst mit dem Semesterbeginn, also dem 1.10.!