Muss / darf der Bürgermeister den Gemeinderat über eine Dienstaufsichtsbeschwerde informieren?

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Eine Dienstaufsichtsbeschwerde ist eigentlich ein Zahnloser Tiger. Nichts weiter als eine normale Beschwerde. Klingt nur besser. Fakt ist doch damit sich ein Bürger ungerecht behandelt gefühlt hat. Darauf hin hat er sich bei deren / dessen Vorgesetzten beschwert und um Abhilfe gebeten. ( Mal nett ausgedrückt ) Der Vorgesetzte , hier der Bürgermeister hat diese erhalten und reagiert. Ein besprechen der Sachverhalte mit der Person und dem Rat ist doch absolut vorbildlich und zielorientiert . Die Eingabe / Beschwerde wurde , sachlich und fachlich richtig behandelt. Was möchte denn der Bürger? Doch genau das selbe. Somit wurde sein Anliegen ernst genommen und das ist doch das beste was er erreichen kann. Ich verstehe mal wieder die Menschen nicht ! Es soll etwas geändert werden aber ,,, ICH BIN ES NICHT GEWESEN,,,,, Lg Alex

Luftbabbon 
Beitragsersteller
 02.03.2014, 09:42

Ja, Du hast es von der Sache her genau getroffen.

Ich vermute Genaueres wird wohl im Verwaltungsrecht geregelt sein. Nach meinem persönlichen Rechtsempfinden hat der Gemeinderat ein berechtigtes Interesse daran über mögliche Mißstände bzw. unsachlichem Umgang der Gemeindeverwaltung mit Bürgern informiert zu werden. Das ist natürlich in einer kleinen Gemeinde, (wo jeder jeden kennt) für den Beschwerdeführer ziemlich heikel, weil so jemand auch schnell als Querulant stigmatisiert wird.

der BM ist zuständig für innere Verwaltung. Daher nein.

nein, muss/darf er nicht. wenn eine dienstaufsichtsbeschwerde über eine amtsleiterin vorliegt, ist der nächste vorgesetzte dafür zuständig. das kann z.b. ein dezernent sein oder der bürgermeister selbst.

Die Beschwerde dürfte wohl ins Leere gehen. Denn der BM muss, aus meiner Sicht, als Dienstherr der Amtsleiterin mit dem Gemeinderat beraten und beschließen wie diese Beschwerde zu behandeln ist.