Darf man Ware aus dem Einkaufswagen eines Supermarkt-Kunden nehmen, wenn es im Regal nicht mehr verfügbar ist?

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Nein, das darf man nicht. Die Rechtslage ist hier eindeutig. Der Kunde der die Ware in "seinen" Einkaufswagen legt ist ab diesem Zeitpunkt Besitzer der Ware.

§ 858 Abs. 1 BGB

"Wer dem Besitzer ohne dessen Willen den Besitz entzieht oder ihn im Besitz stört, handelt, sofern nicht das Gesetz die Entziehung oder die Störung gestattet, widerrechtlich (verbotene Eigenmacht)."

Dieses Beispiel wird auch bei Wikipedia in diesem Zusammenhang beschrieben:

"Exemplarisch lässt sich die Anwendung dieser juristischen Regel beim Einkauf im Supermarkt belegen. Ein Kunde, der eine Ware aus dem Regal nimmt und in seinen Einkaufswagen legt, wird zum Besitzer der Ware und ist entsprechend geschützt. Wenn nun ein anderer Kunde die Ware ohne Erlaubnis aus dem Einkaufswagen des Besitzers entnimmt, begeht er einen Verstoß im Sinne der verbotenen Eigenmacht. Der eigentliche Besitzer darf sich gegen diese Handlung wehren, um sein Recht durchzusetzen, und dabei Gewalt anwenden."

https://de.m.wikipedia.org/wiki/Verbotene_Eigenmacht

mueller65  29.08.2015, 16:06

Ergänzend dazu muss man noch sagen. dass man rechtlich zwischen Eigentum und Besitz unterschiedet.
Bis man die Ware bezahlt hat bleibt der Supermarkt im Eigentum der Ware. Besitz ist somit nur das "haben" aber nicht das "gehören".

Darüber hinaus kann der Eigentümer (d.h. der Supermarkt) zu jeder Zeit den Besitzer (d.h. Kunden) zur Herausgabe seines Eigentums zwingen.

Cokedose  29.08.2015, 22:25
@mueller65

Vollkommen richtig.

Aber da das nicht Bestandteil der Frage war, wollte ich da auch nicht näher drauf eingehen. Sonst könnte man auch noch das Thema Gewahrsam bzw. Gewahrsamsbruch/versuchter Diebstahl (Waren in eigene Beutel/Taschen legen) usw. aufgreifen ...

Hallo,

das ist erstens eine ziemliche Unverschämtheit und zweitens mit Sicherheit nicht legal. Der Kunde, der die Ware in seinem Einkaufswagen hat, ist in diesem Moment immerhin der Besitzer - wenn auch noch nicht der Inhaber - der Ware. Außerdem könntest Du bei solch einer Aktion einmal an den Falschen geraten - dann gibt es einen Satz heiße Ohren draußen vor dem Laden. Merke: Fremde Einkaufswagen sind tabu.

Herzliche Grüße,

Willy

Nein, das darf man nicht. Steht allerdings auch im Buch der Gesetze. Da musst du leider Gottes warten, bis die neue Lieferung da ist 😕🤷‍♂️

Falls der Kunde von einem Artikel mehrere in seinem Korb hat ,kann  man ihn ja höflich fragen ob er einem einen Artikel gibt.

Ho ho ho! Das ist aber fies.

Genaugenommen hat sich der andere das Produkt "reserviert".