Welcher Preis ist rechtsgültig? Am Regal? Oder der Preis den die Kasse sagt?
Ich bin der Meinung, man muss mir den Artikel zu dem Preis verkaufen, so wie die Ware am Regal ausgezeichnet ist. Hatte da heute eine Diskussion mit einer Verkäuferin. Da der Artikel an der Kasse teurer war, als am Regal. Sie sagt, der Preis, den die Kasse nennt ist richtig. Da sagte ich ihr, ich möchte aber nur den Preis bezahlen, der am Regal steht. Da sagte sie, es gibt ein neues Gesetz, welches besagt, dass nur der Preis an der Kasse gültig ist. Hat da jemand einen Link, wo das im Gesetz steht? Danke!
8 Antworten
Ein Kunde sucht sich im Geschäft einen Artikel für 5 EUR aus. An der Kasse wird ihm erklärt, dass der Artikel falsch ausgepreist ist und 7 EUR kostet. Welcher Preis ist verbindlich
Der Kunde hat hier keinen Anspruch auf Übereignung der Ware zum Preis von 5 EUR. Ware im Regal (wie auch im Schaufenster, in Katalogen und Onlineshops) stellt kein rechtsverbindliches Vertragsangebot dar. Es handelt sich dabei lediglich um eine Anpreisung der Ware. Juristen nennen es Invitatio ad offerendum ("Einladung" zur Abgabe eines Angebots). Im oben aufgeführten Beispiel ist also erst der Warenpreis von 7 EUR ein verbindliches Preisangebot, das angenommen oder abgelehnt werden kann.
http://www.kleingewerbe.info/vertragsrecht/beispiele/preisangaben-im-ladengeschaeft.php
Stimmt in dieser Pauschalität nicht.
Ausschlaggebend ist nur der Preis, der an der Kasse genannt wird. Hier kommt es rechtlich zum Vertragsschluss. Der Preis an der Ware ist ein sog. invitation ad offerendum, sprich: Die Aufforderung ein Angebot abzugeben. Soll heißen: Du gehst zur Kasse und machst ein Angebot einen Kaufvertrag über die Ware zum Preis auf der Ware abzuschließen. Sagt die Kassiererin hier einen anderen Preis, so ist das ein neues Angebot und du kannst dir überlegen, ob du zu diesem Preis kaufen möchtest.
Gesetzlich nicht...Der verbindliche Preis ist der an der Kasse...
der kauf kommt erst an der kasse zu stande, daher der preis an der kasse. nur meistens gewähren die verkäufer dann den preis, der ausgezeichnet war.
der Kaufvertrag kommt erst an der Kasse zustande; Verkäufer könnte sich wegen falscher Preisauszeichnung auf Irrtum berufen.
Es gibt auch kein neues Gesetz! Kaufvertrag ist eine zweiseitige Willenserklärung und der/die findet eben an der Kasse statt.
vertragsrechtlich hat Du Recht, der Verkäufer kann aber wegen unlauteren Wettbewerbs angeprangert werden, da er damit vorgibt, Ware günstiger als der Wettbewerb zu verkaufen.