Müssen meldepflichtige Krankheiten (zb Gürtelrose) dem Arbeitgeber gemeldet werden?

3 Antworten

Gürtelrose ist nicht meldepflichtig und auch nicht ansteckend. Nur wenn eine andere Person die noch keine Windpocken hatte mit der Flüssigkeit die in den Bläschen ist in Berührung kommt besteht Ansteckungsgefahr.

Ich hatte schon Gürtelrose und hätte damit ganz normal arbeiten gehen können. Ich hatte nur so starke Nervenschmerzen das ich dazu nicht in der Lage war.

Meldepflichtig ist diese Krankheit aber wie gesagt nicht.

Nur wirklich ansteckende Krankheiten sollte man dem Arbeitgeber mitteilen, aber auch nur wenn man damit arbeiten war und mit anderen Personen Kontakt hatte die sich angesteckt haben könnten.

 

diese Krankheiten werden dem Gesundheitsamt gemeldet und du kannst es dem Arbeitgeber mitteilen- mußt es aber nicht.

du musst gar nichts!