Müssen die Überstunden bezahlt werden
Hallo zusammen. Ich habe mal wieder eine Frage. Und zwar beschäftigt mich schon seit einiger Zeit mein neuer Arbeitsvertrag. Ich arbeite seit ca 4 Monaten in einer Spedition als Fahrer im Nah und Fernverkehr (benelux(90 %)). In meinem Arbeitsvertrag steht ich habe eine 48 Stunden Woche. Aber ich komme jede Woche auf mindestens 60 Stunden. Jetzt verdiene ich 1500 Euro brutto (netto 1100) und bekomme doppelte Spesen. Gut und schön aber im Vertrag steht das auch die Überstunden mit dem Gehalt abgedeckt wären . Kann das sein oder werde ich abgezogen ??Es liegt nicht dran das ich neu bin denn alle anderen verdienen auch nach Jahren das gleiche. Ohne die Spesen käme ich gar nicht klar mit dem Geld. Wie gesagt ich würde gerne wissen ob mein neuer chef mit dem Gehalt auch die Überstunden mit abdecken kann.
Danke schon mal
4 Antworten
Für Arbeitnehmer, deren Arbeitsvertrag entweder gar keine Regelung zu Überstunden enthält oder sagt, dass alle Überstunden vom Grundgehalt abgedeckt sind, gilt folgende Neuerung: Wenn sie mehr als die Beitragsbemessungsgrenze von 67.200 Euro in Westdeutschland beziehungsweise 57.600 Euro in Ostdeutschland verdienen, haben sie in der Regel keinen Anspruch auf Überstundenvergütung. Wer weniger als diese Beitragsbemessungsgrenzen verdient, hat grundsätzlich Anspruch auf zusätzliche Vergütung der geleisteten Überstunden, und zwar selbst dann, wenn im Arbeitsvertrag die Überstundenvergütung ausdrücklich ausgeschlossen wurde.
Arbeitsrecht: Bezahlung von Überstunden – BAG Urteil stärkt Arbeitnehmer
27.08.2012 - Schließt ein Arbeitgeber per Arbeitsvertrag mit seinem Arbeitnehmer die Vergütung für Überstunden pauschal aus, so ist dies im Wege der AGB-Kontrolle unwirksam. Für geleistete Überstunden steht dem Arbeitnehmer dann ein Ausgleichsanspruch zu, wenn er beweisen kann, dass er sie tatsächlich geleistet hat und sie vom Arbeitgeber angeordnet oder wenigstens im betrieblichen Interesse notwendig waren. Was diesen Beweis angeht, hat das Bundesarbeitsgericht in Erfurt nun in einem Urteil einige Hürden für Arbeitnehmer beseitigt (BAG, Urteil vom 16.05.2012, Az.: 5 AZR 347/11).
in dieser Sache lohnt sich sicher mal ein Gespräch mit der Gewerkschaft oder einem Fachanwalt für Arbeitsrecht .....
1500 Euro Brutto? Dafür würd eich mir morgens nicht mal die Schuhe zubinden um zur Arbeit zu gehen DAS ist Abzocke...
Es gibt ein Urteil des Bundesarbeitsgerichtes nach dem Überstunden nicht mehr unbezahlt bleiben dürfen.
Du hast den Vertrag doch unterschrieben, daß die Überstunden mit Deinem Gehalt abgedeckt sind und daß Du doppelte Spesen bekommst. Ich schätze mal, daß die doppelten Spesen mit den Überstunden abgedeckt sind.
nicht allle Klauseln in einem Vertrag müssen gültig sein ... dazu gibt es zum Gerichte,die sowas überprüfen ....
na die müssten doch extra gezahlt werden oder du kannst sie abbummeln, oder?
Ne gar nix,das ist es ja. Als wenn ich gar keine machen würde...Ich habe noch nie in einer spedition gearbeitet,deshalb weis ich nicht ob das so normal ist.