Müssen Bewerbungsunterlagen zurück geschickt werden?
Wenn ich mich beworben habe, dann aber nicht genommen werde; ist der Arbeitgeber verpflichtet mir meine Unterlagen zurück zu schicken??
Habe ich ein Anrecht darauf? Bzw. darf er die so schnell weg werfen oder muss er die aufheben, bzw. gibt es da Fristen?
ich kann mir vorstellen, dass ich einen umschlag mit Porto dazulegen muss, bzw nach sende etc.. aber darf man sagen "Nein, tut uns leid, das geht nicht mehr!?"
Ich habe mich vor 5 oder 6 Monaten beworben, seit dem aber keine Antwort erhalten. Dass ich da nicht eingeladen werde war mir auch klar, aber ich hätte meine Unterlagen gerne wieder und schrieb eine Mail.
Im Januar sagte man mir, dass ich in den nächsten Wochen eine offizielle Absage und meine Unterlagen erhalten würde. das war Mitte Januar!
Wie lange muss man auf die Unterlagen warten? Gibt es da überhaupt Richtlinien oder ist das jedem Arbeitgeber selbst überlassen?
Vielen Dank für eure Hilfe!
bin gespannt;)
8 Antworten
Die Bewerbungsmappen müssen nicht zwingend zurückgeschickt werden. ALLERDINGS: Dürfen diese nicht weggeworfen werden, da die Bewerbungsunterlagen Eigentum des Bewerbers sind. Das Unternehmen muss dem Bewerber die Möglichkeit bieten wieder an sein Eigentum zu kommen, entweder indem es zurück geschickt wird, oder man bittet um Zusendung eines frankierten Umschlages, oder bietet an, dass alles abgeholt werden kann... Nur mit dem OK des Bewerbers dürfen Unterlagen vernichtet werden... Wenn diese ohne Zusage vernichtet werden, hat der Bewerber das Recht die Bewerbungskosten in Rechnung zu stellen! ... Es gibt auch keine 'gesetzlichen' Fristen. Ich hab in der Regel ein 2 Wochen Rhythmus. Ich schicke die Bewerbung ab, frage 2 Wochen nach Ablauf der Bewerbungsfrist telefonisch nach. Dann nach 2 Wochen erneut telefonisch. Anschließend 2 mal schriflich, und schließlich stelle ich es in Rechnung.
Meine Bewerbungen kosten ebenfalls um den Dreh, und das sind eben keine 08/15-Bewerbungen. Wenn ich die Bewerbung in Rechnung stelle (kam wenn's hochkommt in den letzten 15 Jahren vielleicht 5 mal vor), wird in der Regel dann relativ schnell Kontakt aufgenommen mit der Bitte die Unterlagen abzuholen. Ich hatte bislang noch niemanden, der meine Unterlagen wirklich weggeworfen habe.
ah okay. werde ich mir merken! danke!
bei initiativ-bewerbungen sowieso nicht. bei geschalteten anzeigen wäre es ein akt der höflichkeit. bei behörden muss man die meist selber abholen. aber eine richtlinie gibts nicht. wenn du sicher sein willst, dass du die unterlagen zurück bekommst, leg nen frankierten umschlag bei. was aber auch wieder so gewertet werden kann, dass du eh mit einer absage rechnest... also man kann das drehen und wenden...
Ja klar. der potentielle Arbeitgeber müsste die Mappe eigentlich wieder zurück schicken. Er ist dazu auch angehalten. Aber die Firmen vergessen das schon mal ganz gerne, weil das dann mit Kosten verbunden ist, die man ganz gerne nicht haben möchte. Meistens bekommt man die Unterlagen dann zurück, wenn man mal vorsichtig nachfragt.
Das ist alles nicht schön, aber mittlerweile fast typisch. Daher wenn es irgendie geht würde ich die Bewerbung per E-Mail bevorzugen.
Das kann jede Firma machen wie sie will.In Anzeigen steht es dabei, wenn nur mit Rückumschlag geschickt wird. Die Firma fragen wie sie es handhaben ist jedoch nicht schlimm.
Hat der Arbeitgeber deine Sachen angefordert bzw. eine Anzeige geschaltet, dann sollte man schon seine Unterlagen zurück bekommen. Aber Richtlinien gibt es nicht. Bei Bewerbungen kannst du oft 40 % deiner Unterlagen abschreiben.
du stellst deine kosten für die mappe, das foto und die kopien in Rechnung?
das wären bei mir zwischen 5-10 euro.. :/
wie reagieren die denn da drauf und hat es dir shcon mal einer überwiesen?