Was bedeutet Kalenderjahresende?
Ich habe bei einer Zeitschrift einer Gratisheft-Bestellung getätigt und dabei folgendes zur Kenntnis genommen:
„Wenn mir NATUR & HEILEN gefällt, brauche ich nichts weiter zu tun. Ich erhalte dann jeden Monat die neueste Ausgabe, frei Haus für 52,80 Euro im Jahr (Ausland 58,20 Euro) und spare dabei mehr als 10 % im Vergleich zum Einzelverkauf. Den Bezug kann ich immer zum Kalenderjahresende mit sechs Wochen Frist kündigen.“
Vom Zeitschriftenverlag erhielt ich jetzt die Mitteilung: „Nachdem ein Abonnement mindestens für 1 Jahr angelegt wird, ist der nächstmögliche Kündigungstermin der 31.05.2018.“
Meiner Meinung nach kann ich diese Zeitschrift jeweils zum 31.12. kündigen. Oder was ist unter „Kalenderjahresende zu verstehen? Ich entnehme diesem Text auch nicht, dass das Abo mindestens eine Laufzeit von einem Jahr hat, worauf sich aber der Verlag beruft. Sehe ich das richtig?
1 Antwort
Kalenderjahresende heisst immer 31. Dezember. Wenn die Kuendigungsfrist 6 Wochen zum Kalenderjahresende betraegt, kannst du nur zum 31.12. kuendigen und die Kuendigung muss spaetestens 6 Wochen vorher beim Verlag eingehen. In den Abobedingungen des betreffenden Verlags steht auch nichts von einer mindestens einjaehrigen Laufzeit.
Wenn du den Vertrag also direkt dort geschlossen hast, steht die Mitteilung, nach der du fruehestens zum 31.5.2018 kuendigen kannst, unverstaendlich und steht im Widerspruch zu den dortigen Abobedingungen (die eine Kuendigung zum 31.5. ja auch gar nicht zulassen).
Anders koennte es sein, wenn du das Abo ueber einen Vermittler geschlossen hast und die mit diesem vereinbarten Bedingungen eine mindestens einjaehrige Laufzeit vorsehen. Dann koennte es sogar so aussehen, dass du den Vertrag mit dem Vermittler fruehestens zum 31.5.2018 kuendigen kannst und danach dann den eigentlichen Abovertrag zum 31.12.2018.