Abofalle...HIIIIIIIIIIIIIIIIILLLLLFE
Hallo lieber User, ich habe ein riesen Problem. Ich habe mich von einer Abo-Quatsch-Tante belabern lassen .... (ich weiß, das war ziehmlich dähmlich) Nach zwei wochen kam dann ein Brief wo drin stand, ab wann ich die Zeitschrift bekomme, der Preis usw. Im Kleingedruckten hab ich mir die Wiederrufsrechte und die Widerrufsfolge durchgelesen.Hab auch gleich ein Widreruf gestartet und habe das Abo per E-mail gekündigt. Im Anschluss bekam ich dann eine E-mail:
"Sehr geehrte Frau k.,
vielen Dank für Ihre Nachricht vom 19.09.2011.
Wir bedauern sehr, dass Sie Ihre Zeitschrift nicht mehr über uns beziehen wollen. Natürlich kommen wir Ihrem Wunsch nach und bestätigen Ihnen die Beendigung des o. g. Abonnements mit Erhalt der Heftausgabe 40/2012, die am 27.09.2012 erscheint.
Wir weisen Sie darauf hin, dass Ihre Einzugsermächtigung bis zum Lieferende des Abonnements gültig bleibt. Nach Ablauf der Vertragszeit wird sie automatisch gelöscht.
Wir freuen uns, wenn wir Sie zu einem späteren Zeitpunkt wieder als Abonnenten begrüßen dürfen.
Mit freundlichen Grüßen
Susanne T. Leitung Kundenservice Bauer Vertriebs KG
Bauer Vertriebs KG, Hamburg, Amtsgericht Hamburg, HRA 78 678"
Es sind bisher keine Dienstleistungen zustande gekommen
Meine Frage an euch: Muss ich etwas bezahlen??
4 Antworten
Hier kommt es jetzt darauf an, wo du dich hast bequatschen lassen. Bahnhof an der Haustür oder ähnliches? Wenn das so war hast du ein 2 wöchiges Widerrufsrecht. Wenn nicht hast du kein Widerrufsrecht und du musst bezahlen. Nun sind die zwei Wochen wie du gesagt hast ja schon rum. Die einzige Chance wie du jetzt noch dagegen etwas machen kannst ist wenn du von der Frau keine Quittung bzw. Vertragskopie bekommen haben hättest. In diesem Fall schreibt das Gesetz vor, dass erst wenn du eine Vertragsurkunde bekommen hast diese Widerrufszeit beginnt. Falls du eine Kopie davon bekommen hast wäre es zu spät und du musst bezahlen. Wenn das für dich zutrifft würde ich mich mal im BGB schlau machen und darauf hin einen Brief an den Bauer Verlag senden mit Bezug zu den einzelnen Gesetzen.
Dann reicht die Zeit hierfür und die Widerrufsfrist ist erst zu dem Zeitpunkt angelaufen. §355 BGB (3) Die Widerrufsfrist beginnt, wenn dem Verbraucher eine den Anforderungen des § 360 Abs. 1 entsprechende Belehrung über sein Widerrufsrecht in Textform mitgeteilt worden ist. Ist der Vertrag schriftlich abzuschließen, so beginnt die Frist nicht, bevor dem Verbraucher auch eine Vertragsurkunde, der schriftliche Antrag des Verbrauchers oder eine Abschrift der Vertragsurkunde oder des Antrags zur Verfügung gestellt wird. Ist der Fristbeginn streitig, so trifft die Beweislast den Unternehmer.[…]
Das ist der betreffende Absatz: Wichtig hierbei ist, dass der Unternehmer dir beweisen müsste wann er die Quittung zugesendet hat. Und das kann er nicht. bzw. da er sie dir am 16.9 zugesendet hat.
§ 312 BGB Widerrufsrecht bei Haustürgeschäften (1) Bei einem Vertrag zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher, der eine entgeltliche Leistung zum Gegenstand hat und zu dessen Abschluss der Verbraucher 1. durch mündliche Verhandlungen an seinem Arbeitsplatz oder im Bereich einer Privatwohnung, 2. anlässlich einer vom Unternehmer oder von einem Dritten zumindest auch im Interesse des Unternehmers durchgeführten Freizeitveranstaltung oder 3. im Anschluss an ein überraschendes Ansprechen in Verkehrsmitteln oder im Bereich öffentlich zugänglicher Verkehrsflächen bestimmt worden ist (Haustürgeschäft), steht dem Verbraucher ein Widerrufsrecht gemäß § 355zu.
Dieser Absatz spricht dir das Widerrufsrecht zu. Im Zusammenhang mit dem oberen musst du in dem Fall nichts bezahlen.
Ich hoffe ich konnte dir helfen. Ich hatte nämlich genau das gleiche Problem wie du. Wenn du den Widerruf formulierst achte darauf dich auf die beiden paragrafen zu beziehen und das es ein widerruf ist und keine Kündigung.
DAAAAAAAAAAAANKE. Mal schaun ob es klappt.
Du hättest in den zwei Wochen nach dem Telefonat den Widerspruch einlegen müssen. Den Vertrag bist du am Telefon eingegangen. Die 14 Tage sind um, du musst zahlen. Lerne draus.
Das stimmt so nicht!
Erstens hat man bei telefonisch abgeschlossenen Verträgen eine Widerrufsfrist von 4 Wochen, die aber zweitens erst beginnt, wenn man eine schriftliche Widerrufsbelehrung erhalten hat.
Upps! Sorry! Ich habe eben gelesen, dass es doch nur 14 Tage sind.
aber in dem Brief den ich bekommen habe steht auch: "Sie können Ihre Bestellung innerhalb eines Monats ohne Angabe von Gründen per Post, Fax E-mail oder durch Rücksendung der Zeitschrift widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung."
wenn du innerhalb der 14 tage nach vertragsabschluss keinen widerruf gestartet hast, ist der vertrag bis 2012 gültig und du musst bezahlen natürlich gegen erhalt der ware. das ist der trick die warten immer hübsch ab bis die 14 tage um sind und melden sich dann..
im übrigen ist das keine abofalle
..du hast nur einen vertrag übers telefon abgeschlossen..
das ist keine falle..sondern ein erfolgreiches telefonmarketing und du bist darauf eingegangen den hexen kann die dame ja nicht.. abofallen sind trickreiche maschen, wo man überhaupt keine ahnung davon hat,wenn man etwas anklickt oder eine nummer anruft, dass sich damit ein vertrag verbindet..
in deinem fall bist du selbst verantwortlich und warst nur leicht zu überreden, besser du übernimmst hierfür die verantwortung, so das dir das nicht wieder passiert>!
Eine Abofalle ist das zwar nicht. Aber es war bestimmt ein unerlaubter Werbeanruf (Cold Call). Eine Art Falle ist das aber schon, wenn man plötzlich mit so etwas konfrontiert wird. Da kann man förmlich überrumpelt werden.
MadeleineLucky wird kaum diesem Anruf zugestimmt haben.
Und genau deshalb, weil man sich am Telefon überrumpeln lassen kann, gibt es den Widerruf.
Ich habe ien Abo abgeschlossen und die Dame hat mir einen anderen Betrag, den ich zahlen müsste, genannt
Ich habe den vertrag am 16.09.2011 bekommen.